Untreue-Urteil gegen Ex-CDU-Landeschef Böhr

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Affäre um illegale Parteienfinanzierung der CDU in Rheinland-Pfalz. Dabei geht es um die Bezahlung von Beraterhonoraren im Landtagswahlkampf 2005/2006.
dpa |
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Karlsruhe - Wann die BGH-Richter ihr Urteil verkünden, ist noch nicht bekannt. Das Landgericht Mainz hatte den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Christoph Böhr im Dezember 2013 wegen Untreue zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Politiker Honorar für seinen Wahlkampf-Berater illegal von der Parteikasse abgezweigt hat.

Das Geld wurde laut Urteil über verschleiernde Rechnungen aus der CDU-Fraktionskasse und damit aus Steuergeldern bezahlt. Wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte das Landgericht den Berater Böhrs, Carsten Frigge (CDU), zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro. Gegen das Urteil haben Böhr, Frigge und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

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