Union und SPD streiten über Homo-Ehe

Bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hakt es nun auch in der Familienpolitik. In der Nacht kam es zwischen den Unterhändlern der Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung zu harten Diskussionen über die Homo-Ehe.
dpa |
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Bei den Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hakt es nun auch in der Familienpolitik. In der Nacht kam es zwischen den Unterhändlern der Arbeitsgruppe Familie, Frauen und Gleichstellung zu harten Diskussionen über die Homo-Ehe und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare.

Berlin - Am Dienstag wurden die Beratungen der AG mit den Themen Kinderschutz und Jugendpolitik fortgesetzt, die strittigen Punkte wurden zunächst nicht weiterverhandelt.

Die Vorsitzenden der Arbeitsgruppe, Annette Widmann-Mauz (CDU) und SPD-Vize Manuela Schwesig, wollten sich im Laufe des Tages zum Stand der Verhandlungen äußern. Nach dpa-Informationen warf Schwesig den Unions-Unterhändlern in der Sitzung ein zu starres Familienbild vor und machte deutlich, dass die AG unter Zeitdruck stehe und viele Fragen noch nicht gelöst seien. Die "Welt", die zuerst über den Streit berichtet hatte, zitiert Schwesig mit dem Satz: "Ich kann den SPD-Mitgliedern unter diesen Umständen nicht empfehlen, einer Koalitionsvereinbarung zuzustimmen." Die SPD bestritt das Zitat.

Unions-Teilnehmerkreise bestätigten eine solche Äußerung Schwesigs jedoch und zeigten sich verwundert: Es sei immer klar gewesen, dass die Union dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und einer völligen Öffnung der Homo-Ehe ablehnend gegenüberstehe. Das sei nicht überraschend, da sich auch Kanzlerin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dazu stets skeptisch geäußert habe. Bisher habe es in der Arbeitsgruppe eine konstruktive Zusammenarbeit gegeben, der Ton sei aber nun vor dem SPD-Parteitag deutlich schärfer geworden.

Offen sind beispielsweise das Betreuungsgeld und der Kita-Ausbau sowie die genaue Ausgestaltung der Frauen-Quote. Am 19. November soll die Familienpolitik in der großen Verhandlungsrunde beraten werden.

Die Arbeitsgruppe Innen und Recht hatte sich am Freitag zu der Gleichstellung von homosexuellen Lebenspartnern mit Ehepaaren auf die Formulierung geeinigt, bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften solle "darauf hingewirkt" werden, "dass bestehende Diskriminierungen in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet werden".

In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in mehreren Entscheidungen eine Gleichstellung mit der Ehe eingefordert - bei der Erbschaftssteuer, beim Grunderwerb, bei Betriebsrenten, beim Familienzuschlag für Beamte und zuletzt beim Ehegattensplitting.

Das Gericht hatte 2013 auch das Adoptionsrecht homosexueller Paare gestärkt. Dabei geht es um Fälle, in denen ein Partner bereits ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Diese "Sukzessivadoption" war zuvor nur Eheleuten erlaubt. Die gemeinschaftliche Adoption ist schwulen und lesbischen Paaren bislang vorenthalten. In Karlsruhe sind zwei Verfahren zu dieser Frage anhängig, allerdings geht es dabei um die Adoption von Pflegekindern, die inzwischen volljährig sind.

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