Ungeimpft nicht in die Kita: Gesetzentwurf - Kabinett billigt Masern-Impfpflicht

Die Masern haben sich in den vergangenen Jahren wieder stärker ausgebreitet. Die Bundesregierung reagiert: Kitas und Schulen bleiben künftig für ungeimpfte Kinder tabu.
von  dpa
Ein acht Wochen alter Junge wird gegen Masern geimpft. Fast 20 Millionen Kinder weltweit haben 2018 lebensrettende Impfungen wie gegen Masern, Diphtherie oder Tetanus verpasst.
Ein acht Wochen alter Junge wird gegen Masern geimpft. Fast 20 Millionen Kinder weltweit haben 2018 lebensrettende Impfungen wie gegen Masern, Diphtherie oder Tetanus verpasst. © Jörg Carstensen/dpa

Berlin - Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gesetz für eine Masern-Impfpflicht auf den Weg gebracht. Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für bestimmte Erwachsenengruppen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Regelung. Kritik gibt es aber auch, zum Beispiel von den Grünen, die bemängeln, dass das Gesetz am eigentlichen Problem vorbeigeht. Geimpft sein müssen künftig neben Kita-Kindern und Schülern auch Tagesmütter, Kita-Personal, Lehrer, Beschäftigte im Medizinbereich und in Gemeinschaftseinrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften - und auch deren Bewohner.

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen den Impfnachweis bis spätestens 31. Juli 2021 nachreichen.

Ein acht Wochen alter Junge wird gegen Masern geimpft. Fast 20 Millionen Kinder weltweit haben 2018 lebensrettende Impfungen wie gegen Masern, Diphtherie oder Tetanus verpasst.
Ein acht Wochen alter Junge wird gegen Masern geimpft. Fast 20 Millionen Kinder weltweit haben 2018 lebensrettende Impfungen wie gegen Masern, Diphtherie oder Tetanus verpasst. © Jörg Carstensen/dpa

Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, durch das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte. Zu den hohen Bußgeldern sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): "Das ist wie im Straßenverkehr: Wer sich und andere etwa durch zu schnelles Fahren gefährdet, da ist eine Bußgeldbewährung auch selbstverständlich, und das gilt für Masern dann genauso."

Der Höchstsatz von 2.500 Euro wird nach Spahns Angaben aber erst verhängt, wenn sich Betroffene beharrlich trotz wiederholter Aufforderung durch das Gesundheitsamt einer Impfung verweigern. Hintergrund für das Gesetz ist ein weltweiter Anstieg der Erkrankungen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet, in der ersten Hälfte dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle. "Es liegt daher eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit vor, der mit weiterführenden Maßnahmen begegnet werden muss", heißt es in der Begründung zum Gesetz.
 

Impfquote bei Masern bei der Schuleingangsuntersuchung 2017 nach Bundesländern.
Impfquote bei Masern bei der Schuleingangsuntersuchung 2017 nach Bundesländern. © dpa

Spahns Gesetzentwurf erntet Lob und Kritik

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) macht sich seit langem für die Masern-Impfpflicht stark und begrüßt die Pläne. Verbandssprecher Hermann Josef Kahl sagte: "Wir versprechen uns davon eine hohe Durchimpfungsrate von mindestens 95 Prozent. Damit wäre auch ein sogenannte Herdenschutz gewährleistet."

Die BVKJ sei prinzipiell für eine gesetzliche Impfpflicht für alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen. Kritik kommt von den Grünen. Ihrer Ansicht nach geht das Gesetz mit seinem starken Fokus auf Kinder am Problem vorbei.

Bei Erwachsenen über 30 Jahren liegt die Impfquote teilweise unter 50 Prozent. "Wie die zum Teil erschreckend geringen Impfquoten bei Erwachsen schnell und dauerhaft erhöht werden können, dafür hat Spahn keine Lösung", sagte die Grünen-Gesundheitspolitikerin Cordula Schulz-Asche. Mit dem "Masernschutzgesetz" versucht die Regierung gleichzeitig, auch andere Krankheiten weiter einzudämmen.

Angestrebt wird, dass es künftig wieder vermehrt Reihenimpfungen in den Schulen gibt gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Gesundheitsämtern Vereinbarungen zu treffen zur Finanzierung dieser Impfungen. Die Schulimpfungen sollen aber auf jeden Fall freiwillig sein. Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig.

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Ansteckung: Masern sind nach Angaben der Stiftung Kindergesundheit eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten. Wer die Masern hat, steckt andere Menschen ohne Impfschutz oder Immunität höchstwahrscheinlich an, auch aus einigen Metern Entfernung. Ungeschützte Erwachsene bekommen die Masern ebenso wie Kinder - der Begriff "Kinderkrankheit" ist da irreführend.

Verlauf: Los geht es ohne den typischen Hautausschlag, sondern eher mit Schnupfen und Reizhusten, Unwohlsein, verquollenen Augen und Halsschmerzen sowie erhöhter Temperatur. Zwei bis drei Tage später zeigen sich dann grauweiße Flecken auf der Mundschleimhaut. Wenige Tage später kommt der Hautausschlag - erst mit kleinen und hellroten Punkten, die dann zu größeren Flecken zusammenlaufen. Oft ist auch hohes Fieber möglich.

Komplikationen: Bei Kindern gehen Masern häufig mit Lungen- und Mittelohrentzündungen einher. Besonders gefährliche Komplikationen sind die Masernenzephalitis, die zu bleibenden Hirnschäden oder sogar zum Tod führen kann, und die extrem seltene subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE). Die SSPE tritt oft erst Jahre nach den Masern ein und führt immer zum Tod. Ein Heilmittel gibt es nicht. Wer die Masern einmal hatte, ist sein Leben lang davor geschützt. Schutz vor der Krankheit bietet ansonsten nur die Impfung.

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