Umwelthilfe: Zu wenig Kontrolle von Umweltzonen

Die Deutsche Umwelthilfe wirft 49 Städten und Kommunen vor, ihre Umweltzonen gar nicht oder nur unzureichend zu kontrollieren.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe wirft 49 Städten und Kommunen vor, ihre Umweltzonen gar nicht oder nur unzureichend zu kontrollieren. "Nur sechs Städte kontrollieren konsequent ihre Umweltzonen, das sind gerade mal elf Prozent", sagte Geschäftsführer Jürgen Resch zur Vorstellung einer bundesweiten Untersuchung.

Den besten Platz belegte Berlin, hier seien 2012 insgesamt 26 195 Bußgeldbescheide wegen unerlaubten Einfahrens in Umweltzonen erlassen worden. Resch schätzte die Zahl der Todesfälle durch Feinstaub aus dem Straßenverkehr auf 15 000 bis 20 000 pro Jahr.

Neben Berlin erhielten nur Bremen, Frankfurt am Main, Herne, Krefeld und Leipzig eine "grüne Karte" für ausreichende Kontrollen.

In der Erhebung wurde bei allen 55 Umweltzonen in Deutschland abgefragt, ob regelmäßig parkende und fahrende Fahrzeuge auf ihre Zufahrtberechtigung in die Umweltzonen kontrolliert und wie viele Bußgeldbescheide erlassen werden. Vor allem Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommen dabei schlecht weg.

Am Ende rangiert Baden-Württemberg. Nach zwei Jahren mit einer grün-roten-Regierung sei das nicht nachvollziehbar, sagte Resch. So werde in Tübingen so gut wie gar nicht kontrolliert, obwohl dort mit Boris Palmer ein grüner Oberbürgermeister regiert. Resch kündigte Musterklagen gegen "kontrollfaule" Städte an, damit bundesweit das Einfahren mit korrekten Plaketten künftig besser überwacht wird.

Die Umweltzonen sollen dazu beitragen, dass weniger Schadstoffe in die Luft gelangen. So soll die gesundheitsgefährdende Belastung durch Feinstaub in den Städten gesenkt werden. Seit 2005 gelten europaweit Grenzwerte für Feinstaub. Umweltzonen gibt es in drei Stufen: Rot bedeutet, dass es nur für wenige Pkw Einschränkungen gibt. In der zweiten Stufe dürfen nur Autos einfahren, die mindestens eine gelbe Plakette haben. In der dritten Stufe (Grün) sind nur Wagen mit geringem Schadstoffausstoß zulässig. So sind laut Umweltbundesamt (UBA) bis zu zehn Prozent Minderung bei den Feinstaubbelastungen möglich.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, wies die Anschuldigungen der DUH zurück und nannte die Klagedrohung Aktionismus. "Die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene übertragen den Städten und Gemeinden immer mehr Aufgaben für zusätzliche Kontrollen und Überwachungen." Da die Personaldecke in den Kommunen aufgrund des Spardruckes dünner werde, gebe es auch bei den Kontrollen Grenzen. "Selbstverständlich werden auch Verstöße gegen Umweltzonen sanktioniert. Es gilt aber zu bedenken, dass sich die Umweltzonen bisher als wenig wirksam erwiesen haben." Wer mehr Umweltschutz in den Städten wolle, müsse den Bus- und Bahnverkehr weiter ausbauen und Elektroautos fördern, sagte Landsberg.    

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.