Umstrittene Erbschaftsreform kann in Kraft treten

Berlin (dpa) - Für Unternehmen und Privathaushalte gilt vom kommenden Jahr an ein neues Erbschaftsteuerrecht. Nach zweieinhalbjährigem Gezerre stimmte nun auch der Bundesrat - praktisch in letzter Minute - der von der Bundesregierung vorgelegten Reform zu.
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Zankapfel endlich vom Tisch: Der Bundesrat hat die Erbschaftsteuer-Reform verabschiedet.
dpa Zankapfel endlich vom Tisch: Der Bundesrat hat die Erbschaftsteuer-Reform verabschiedet.

Berlin (dpa) - Für Unternehmen und Privathaushalte gilt vom kommenden Jahr an ein neues Erbschaftsteuerrecht. Nach zweieinhalbjährigem Gezerre stimmte nun auch der Bundesrat - praktisch in letzter Minute - der von der Bundesregierung vorgelegten Reform zu.

Firmenerben müssen danach künftig keine Steuer zahlen, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang fortführen und keine Arbeitsplätze abbauen. Witwer, Witwen und Kinder können Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie dort zehn Jahre lang wohnen bleiben. Verwandte und Geschwister werden durch die Reform schlechter gestellt.

Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangte. Die Spitzen von Union und SPD hatten sich daher Anfang November auf Korrekturen an den von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegten Gesetzesplänen verständigt. Dies betraf vor allem Begünstigungen für Firmenerben sowie bei selbst genutztem Wohnraum.

Die CSU kritisierte bis zuletzt die Steuersätze für Geschwister, Neffen, Nichten sowie Tanten und Onkel. Gewinner der Reform sind nämlich Ehegatten und Kinder. Für sie werden die Steuer-Freibeträge auf 500 000 Euro beziehungsweise 400 000 Euro angehoben. Firmenerben müssen künftig nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern, wenn der übernommene Betrieb sieben Jahre lang weitergeführt und eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird. Die Steuer entfällt ganz, wenn der Betrieb zehn Jahre weitergeführt wird.

Bei der Abstimmung über die Reform vor gut einer Woche im Bundestag gab es in der Union 28 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. Das CSU-geführte Bayern hatte sich lange vorbehalten, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Helmut Linssen (CDU) wies am Freitag in der abschließenden Debatte im Bundesrat auf weiterhin bestehende verfassungsrechtliche Bedenken hin, unter anderem bei der Frage der «Verschonung» von betrieblichem Vermögen.

Steinbrück räumte ein, dass - bei dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht - viele Klagen zu erwarten seien. Letztlich könne nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Reform entscheiden. Zugleich hob er hervor, dass durch die neue Gesetzeslage 90 Prozent der Betriebe «nie wieder etwas mit Erbschaftsteuer zu tun haben». Grundsätzlich soll mit der Reform sichergestellt werden, dass das Steueraufkommen, das vollständig den Ländern zufließt, auch künftig nicht unter vier Milliarden Euro sinkt. In diesem Jahr können die Länder mit 4,78 Milliarden Euro aus der Steuer rechnen.

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