Umsetzung der Vereinbarung über Flüchtlingskosten hakt

Bei der Umsetzung der milliardenschweren Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Aufteilung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen hakt es. Im Bundeswirtschaftsministerium gibt es Vorbehalte gegen einen Bestandteil des entsprechenden Gesetzentwurfs des Bundesfinanzministeriums.
dpa |
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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Berlin bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv
dpa Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble in Berlin bei einer Pressekonferenz. Foto: Bernd von Jutrczenka/Archiv

Berlin - Dieser sieht die Abschaffung der Beteiligungspflicht des Bundesrates an Grundstücksverkäufen des Bundes vor. Dies sei nicht Inhalt der Integrationskosten-Vereinbarung gewesen, erklärte das Wirtschaftsministerium am Montag. Über den Teil des Gesetzentwurfs hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.

Lesen Sie hier: Hat das Sozialreferat Millionen in unnötige Betreuung investiert?

Das Bundesfinanzministerium teilte mit, es sehe keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Beteiligung der Länderkammer an Grundstücksveräußerungen des Bundes. Es beabsichtige daher bereits seit einiger Zeit den entsprechenden Paragrafen der Bundeshaushaltsordnung zu ändern. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, warf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der "Berliner Zeitung" zufolge vor, diese Korrektur im Gesetzentwurf mehr oder weniger bewusst versteckt zu haben.

Die Integrationskosten-Vereinbarung sieht vor, dass die Länder vom Bund von 2016 bis 2018 sieben Milliarden Euro zusätzlich erhalten.

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