Umsetzung der Vereinbarung über Flüchtlingskosten hakt
Berlin - Dieser sieht die Abschaffung der Beteiligungspflicht des Bundesrates an Grundstücksverkäufen des Bundes vor. Dies sei nicht Inhalt der Integrationskosten-Vereinbarung gewesen, erklärte das Wirtschaftsministerium am Montag. Über den Teil des Gesetzentwurfs hatte zuerst der "Tagesspiegel" berichtet.
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Das Bundesfinanzministerium teilte mit, es sehe keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Beteiligung der Länderkammer an Grundstücksveräußerungen des Bundes. Es beabsichtige daher bereits seit einiger Zeit den entsprechenden Paragrafen der Bundeshaushaltsordnung zu ändern. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Eva Högl, warf Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der "Berliner Zeitung" zufolge vor, diese Korrektur im Gesetzentwurf mehr oder weniger bewusst versteckt zu haben.
Die Integrationskosten-Vereinbarung sieht vor, dass die Länder vom Bund von 2016 bis 2018 sieben Milliarden Euro zusätzlich erhalten.
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