Kommentar

Umgang mit Gerhard Schröder: Kein Gesinnungs-Tüv

Der AZ-Korrespondent über den Umgang mit dem Altkanzler.
von  Torsten Henke

Nein, Gerhard Schröder ist keine Zierde für die Bundesrepublik, deren Geschicke er sieben Jahre lang als Kanzler gelenkt und sich dabei durchaus Verdienste erworben hat. Doch nach seiner Amtszeit hat er sich an einen Diktator verkauft, an dessen Händen Blut klebt.

Ein starrsinniger Altkanzler

Spätestens nach seiner gescheiterten Vermittlungsreise nach Moskau hätte Schröder erkennen müssen, dass es Zeit ist, auf Distanz zu Wladimir Putin zu gehen und als Erdgasmanager in russischen Diensten zu kündigen. Doch der Sozialdemokrat hält starrsinnig an seinem Engagement fest.

Deshalb ist es durchaus angemessen, darüber nachzudenken, was Deutschland ihm noch schuldig ist. Wer keine Aufgaben für die Bundesrepublik mehr wahrnimmt, braucht bestimmte Leistungen nicht.

Es sollte jedoch keinen Gesinnungs-Tüv für frühere Repräsentanten des Staates geben. Deshalb ist das Ansinnen der Union problematisch, dem Altkanzler auch seine Versorgungsleistungen zu streichen.

Schröder als Teil des Systems Putin sanktionieren

Wer die Person dennoch treffen und verhindern will, dass sie dem Steuerzahler hohe Kosten verursacht, sollte den Rosneft-Aufsichtsratschef Schröder als Teil des Systems Putin sanktionieren. Dann könnte man ihm das Geld, das er aus Moskau erhält, auch von dem abziehen, das er vom Steuerzahler bekommt.

Das käme unterm Strich zwar auf dasselbe raus, wäre aber die sauberere Lösung. Im EU-Parlament ist man beim Thema Sanktionen gegen Schröder weiter als in Berlin.

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