Über 20 Tote bei Massenprotesten in Indien

Ein umstrittenes Einbürgerungsgesetz sorgt in Indien für blutige Proteste. Kritiker sehen das Gesetz als Verstoß gegen die säkulare Verfassung Indiens, betroffen sind Muslime.
dpa |
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Demonstranten versammeln sich nach dem Freitagsgebet vor der Jama Masjid Moschee in Neu Delhi, um gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz zu demonstrieren.
Altaf Qadri/AP/dpa/dpa Demonstranten versammeln sich nach dem Freitagsgebet vor der Jama Masjid Moschee in Neu Delhi, um gegen das Staatsbürgerschaftsgesetz zu demonstrieren.

Neu-Delhi - Bei den landesweiten Protesten gegen ein umstrittenes Einbürgerungsgesetz in Indien sind bisher mindestens 21 Menschen getötet worden, darunter ein acht Jahre alter Junge.

Die meisten starben im nördlichen Uttar Pradesh, wo seit Beginn der Proteste am 10. Dezember 15 Menschen starben, wie die Polizei des Bundesstaates am Samstag mitteilte. Mehr als 700 Demonstranten befänden sich noch im Polizeigewahrsam, rund 4500 seien nach ihrer Festnahme wieder auf freiem Fuß. Auch mehrere Hundert Polizisten seien bei den Demonstrationen verletzt worden.

Während der Proteste am Freitag hätten Menschen Feuer gelegt, mit Steinen geworfen und öffentliches Eigentum beschädigt. Ein Achtjähriger sei bei einer Massenpanik getötet worden, als die Polizei versucht habe, einen Menschenmenge aufzulösen. Andernorts seien die Proteste weitgehend friedlich verlaufen.

Trotz eines Versammlungsverbots und einer Abstellung von Internetdiensten gab es auch am Samstag weitere Demonstrationen gegen das neue Gesetz. Es erleichtert illegal eingereisten Migranten aus den drei mehrheitlich muslimischen Nachbarländern Bangladesch, Pakistan und Afghanistan die Einbürgerung, wenn sie keine Muslime sind. Seit über einer Woche gehen deswegen Zehntausende in dem überwiegend von Hindus bewohnten Land auf die Straße.

Kritiker sehen das Einwanderungsgesetz als Verstoß gegen die säkulare Verfassung Indiens, weil es Rechte an die Religion bindet. Premierminister Narendra Modi argumentiert hingegen, dass das Gesetz lediglich religiös verfolgten Menschen aus Nachbarländern helfe.

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