U-Bahn-Schläger: Innensenator kritisiert Justiz

Nach dem Gewaltexzess auf einem Berliner U-Bahnhof hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Haftverschonung für den 18-jährigen Schläger kritisiert.
dpa |
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Nach dem Gewaltexzess auf einem Berliner U-Bahnhof hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) die Haftverschonung für den 18-jährigen Schläger kritisiert. "Derartige Entscheidungen können dazu beitragen, das Recht von den Menschen zu entfremden", sagte der SPD-Politiker dem "Tagesspiegel" (Freitag).

Berlin - Gegen den 18-Jährigen war zwar ein Haftbefehl erlassen worden, dieser wurde aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der angetrunkene Schüler hatte in der Nacht zum Ostersamstag im U-Bahnhof Friedrichstraße einen 29-Jährigen mit Tritten gegen den Kopf so schwer verletzt, dass dieser das Bewusstsein verlor. Der 18-Jährige hatte sich selbst gestellt.

"Bei der Schwere der Tat klafft zwischen dem, was allgemeines Rechtsverständnis der Bevölkerung ist, und der Entscheidung des Gerichts eine Lücke", erklärte Körting. Er stützte seine Kritik auch auf die Strafprozessordnung. Danach könne wegen der Schwere der Tat durchaus Haft angeordnet werden, auch wenn keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr bestehe, sagte er. Der Täter habe sich nicht deshalb selbst gestellt, weil er reuig sei, sondern weil er nach der Veröffentlichung des Videos gewusst habe, dass er nicht unentdeckt bleiben würde.

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