Trotz Suff-Fahrt: Freie Wähler stehen zu Pohl
Nachdem er offensichtlich alkoholisiert von einer Polizeistreife aufgegriffen wurde, steht der Landtagsabgeordnete Bernhard Pohl in der Kritik. Doch trotz seiner zahlreichen Verkehrsdelikte stärken ihm die Freien Wähler den Rücken.
Kaufbeuren – Nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim hatte sich Bernhard Pohl, Fraktionsvize der Freien Wähler, angetrunken hinters Steuer gesetzt. Er selbst gibt seinen Blutalkoholwert mit 1,16 Promille an, eine Bestätigung dieses Wertes durch die Staatsanwaltschaft steht noch aus. Sollte Pohl jedoch tatsächlich entsprechend alkoholisiert gewesen sein, so würde dies im Sinne des Verkehrsrechts eine Straftat darstellen.
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Dennoch kann sich Pohl, der seine Tat laut eigenen Angaben bereut, des Rückhalts seiner Parteifreunde gewiss sein. Wie der BR berichtet, sprach der schwäbische Bezirksvorstand der Freien Wähler seinem Bezirksvorsitzenden einstimmig das Vertrauen aus. Dem vorausgegangen war eine zweistündige und offenbar teils lautstark geführte Diskussion.
"Seiner Vorbildfunktion nicht einmal ansatzweise bewusst"
Die zahlreichen vorherigen Verkehrsdelikte Pohls hat bei der Entscheidung des Bezirksvorstands offenbar keine Rolle gespielt. So sagte der stellvertretende schwäbische Bezirksvorsitzende Dieter Wegerer dem BR: "Die anderen Dinge sind abgeschlossen. Wir haben das nicht in unsere Überlegungen mit einbezogen."
"Die anderen Dinge" sind eine lange Liste an Rechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. So wurde Pohl zwischen 2005 und 2009 wegen mehrerer Abstandsverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie eines Rotlichtverstoßes verurteilt. Hinzu kommt ein von Pohl im Jahr 2006 verursachter Verkehrsunfall, bei dem eine Person ums Leben kam und eine weitere schwer verletzt wurde. Pohl wurde damals wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Als Pohl 2010 gegen die Höhe eines Bußgeldes Widerspruch einlegte, wies das Oberlandesgericht Bamberg diesen ab und schrieb in der Begründung: "Vor diesem Hintergrund erschien dem Gericht daher eine massive Erhöhung der Regelgeldbuße [...] zur verkehrserzieherischen Einwirkung auf den Betroffenen unerlässlich. Dieser ist sich ganz offensichtlich seiner Vorbildfunktion als Landtagsmitglied nicht einmal ansatzweise bewusst."
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