Triage-Regelung: Die Politik ist in der Pflicht
Es ist entsetzlich, dass dieses höchstrichterliche Urteil überhaupt nötig war. Dass es Menschen mit Behinderung gibt, die fürchten, per se das Nachsehen zu haben, falls sie einen Platz auf einer überlasteten Intensivstation benötigen. Die Politik darf diese Frage von Leben und Tod nicht ärztlichen Fachgesellschaften überlassen.
Verantwortung abschieben ist keine Lösung
Bundesregierung und Bundestag haben es sich zu einfach gemacht, indem sie die Verantwortung auf die Mediziner abgewälzt haben. Damit hat das Bundesverfassungsgericht sie nicht durchkommen lassen. Es hat den Gesetzgeber mit einem bemerkenswert klaren Urteil in die Pflicht genommen. Und er muss umgehend aktiv werden und das hochsensible Thema Triage regeln.
Die Richter machen keine präzisen Vorgaben, wie ein solches Gesetz auszusehen hat. Im Gegenteil, sie unterstreichen den Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum der Politik. Und das ist gut so.