Trennungskinder bekommen mehr Unterhalt

Trennungskinder haben vom Jahreswechsel an Anspruch auf höheren Unterhalt. Das teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.
dpa |
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Düsseldorf - In der neuen, bundesweit gültigen "Düsseldorfer Tabelle" werden die Bedarfssätze von Millionen unterhaltsberechtigten Kindern am 1. Januar 2016 zum zweiten Mal seit August erhöht. Das teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit.

 

Bis zu 735 Euro Unterhalt

 

Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum fünften Lebensjahr um 7 auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige haben Anspruch auf 384 Euro (+ 8 Euro). 12- bis 17-Jährige bekommen mindestens 450 statt 440 Euro monatlich. Die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen steigen entsprechend gestaffelt.

Volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, haben künftig sogar Anspruch auf 735 Euro statt bislang 670 Euro im Monat. Darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300 Euro.

Die "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts. Die Erhöhung zum Jahreswechsel beruht auf der Mindestunterhaltsverordnung.

Zum 1. Januar 2017 wird der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erneut steigen, wie es weiter hieß: In der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) auf 342 Euro, in der zweiten Altersstufe (6-11 Jahre) auf 393 Euro und in der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) auf 460 Euro.

Der Mindestunterhalt wurde durch die Unterhaltsreform vom 1. Januar 2008 als zentrale Bezugsgröße für den Unterhalt minderjähriger Kinder geschaffen. Er richtete sich seither am Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder aus. Dies soll sich zum 1. Januar 2016 ändern: Dann richtet sich der Mindestunterhalt laut Gericht direkt am Existenzminimum der Kinder aus. Der Betrag werde erstmals zum 1. Januar und dann alle zwei Jahre durch Rechtsverordnung festgelegt.

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