Telefonüberwachung bei Letzte-Generation-Mitgliedern erlaubt

Staatsanwälte ermitteln gegen einige radikale Klimaschützer wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dabei dürfen auch Telefone abgehört werden, sagen Richter in München.
dpa |
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Die Überwachung eines sogenannten Presse-Telefons von Mitgliedern der Letzten Generation ist rechtens. (Archivbild)
Die Überwachung eines sogenannten Presse-Telefons von Mitgliedern der Letzten Generation ist rechtens. (Archivbild) © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
München

Das Landgericht München hat Beschwerden gegen die Überwachung eines sogenannten "Pressetelefons" mutmaßlicher Mitglieder der Klimaschutzgruppe Letzte Generation verworfen. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder der Gruppe. Journalisten hatten Beschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zur Überwachung des Telefonanschlusses eingelegt. 

Das Landgericht wies die Beschwerden als unbegründet ab. Das Telefon sei nicht nur für Gespräche mit Medienvertretern genutzt worden. Nach Aktenlage bestehe der Verdacht, dass die Letzte Generation die Voraussetzungen einer kriminellen Vereinigung erfülle. Die Tat wiege schwer, "und die Sachverhaltserforschung wäre auf andere Weise wesentlich erschwert worden". Die Telefonüberwachung sei rechtmäßig, die gesetzlichen Voraussetzungen seien erfüllt. 

Aktivisten hatten nicht nur Straßen und Flughäfen blockiert. Bei den Ermittlungen geht es auch um den Verdacht, zwei Aktivisten könnten im April 2022 versucht haben, die Öl-Pipeline vom italienischen Triest ins oberbayerische Ingolstadt zu sabotieren. 


 

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