Tausende Asylbewerber wurden schon mehrmals abgeschoben

Wird ein Asylantrag abgelehnt, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende des Wunsches in Deutschland zu bleiben. Oft wird ein neuer Antrag gestellt - in einigen Fällen bis zu fünf Mal.
dpa |
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Die Aussicht auf Abschiebung veranlasste den Mann aus dem Senegal offenbar zu einem halsbrecherischen Fluchtversuch. (Symbolbild)
Michael Kappeler/dpa Die Aussicht auf Abschiebung veranlasste den Mann aus dem Senegal offenbar zu einem halsbrecherischen Fluchtversuch. (Symbolbild)

Berlin - Tausende in Deutschland lebende Asylbewerber sind einem Bericht der "Welt am Sonntag" zufolge schon mehrmals abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist.

Zum Stichtag 30. Oktober hätten sich 4916 Asylbewerber in Deutschland aufgehalten, die seit 2012 schon zwei Mal eingereist waren, dann jeweils abgeschoben wurden oder freiwillig ausreisten - und inzwischen wieder einreisten und ihren dritten Antrag stellten, schrieb die Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende Angaben der Bundesregierung. Bei 1023 aktuell im Land lebenden Asylbewerbern sei es schon der vierte Anlauf, 294 von ihnen seien sogar schon bei Versuch Nummer fünf oder mehr angelangt.

Allerdings handelt es bei den mehrfach Wiedereingereisten nur um einen kleinen Teil aller Schutzuschenden. Nach Angaben des Statistischen Bundestamtes kamen zwischen 2010 und 2018 insgesamt 1,78 Millionen Schutzsuchende nach Deutschland.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vor drei Wochen nach der Rückkehr des abgeschobenen Straftäters Miri aus dem Libanon nach Deutschland einen Referentenentwurf seines Hauses angekündigt, der es ermöglichen soll, Ausländer mit einer Wiedereinreisesperre für die gesamte Dauer ihres erneuten Asylprüfverfahrens in Haft zu nehmen. Bisher ist dies nur für wenige Monate möglich, oft erfolgt gar keine Festnahme.

Andrea Lindholz (CSU), Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, sagte der Zeitung: "Jeder Verstoß gegen ein geltendes Einreiseverbot, das nach Abschiebungen grundsätzlich verhängt wird, muss künftig unmittelbar in der Haft enden."

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