Stromsparende Staubsauger: Was sich ab September ändert

Zum Schutz der Umwelt gibt es von 1. September an neue Regeln für Autos und Staubsauger, und rund 20 000 Beschäftigte dürfen sich über mehr Geld freuen - was sich mit dem Monatswechsel ändert:
dpa |
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Zum Schutz der Umwelt gibt es von 1. September an neue Regeln für Autos und Staubsauger, und rund 20 000 Beschäftigte dürfen sich über mehr Geld freuen - was sich mit dem Monatswechsel ändert:

Berlin - STAUBSAUGER: Beim Kauf eines Staubsaugers soll man künftig leichter erkennen, ob das Gerät ein Stromfresser ist. Ähnlich wie Kühlschränke und Waschmaschinen bekommen auch Staubsauger im Laden von September an ein Etikett, von dem man auf einen Blick zentrale Daten wie Stromverbrauch, Saugkraft und Lautstärke ablesen kann. Um Energie zu sparen, gilt für neue Sauger zudem eine Obergrenze von 1600 Watt. Für den Verbraucher ändert sich zunächst aber wohl wenig: Staubsauger, die vor dem 1. September in den Handel gekommen sind, dürfen weiterverkauft werden - auch ohne Energielabel und Watt-Obergrenze.

AUTO: Für alle Neuwagen wird zum 1. September die strengere Schadstoffklasse "Euro 6" verbindlich. Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer, bei Diesel-Fahrzeugen halbiert sich die Obergrenze im Vergleich zur Euro-5-Norm auf 80 Milligramm. Bei Dieselmotoren sinkt zudem die zulässige Menge an Rußpartikeln auf 4,5 Milligramm; für Benziner gibt es großzügigere Regelungen.

MINDESTLOHN: Die gut 20 000 Gerüstbauer in Deutschland erhalten ab September einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 10,25 Euro. Diese Regelung gilt auch in nicht-tarifgebundenen Betrieben, denn der bereits im Februar vereinbarte Tarifvertrag wurde auf Antrag der Tarifparteien für allgemeinverbindlich erklärt. Am 1. Mai 2015 steigt die Lohnuntergrenze noch einmal leicht an - auf dann 10,50 Euro.

KORRUPTION: Die Bestechung von Abgeordneten wird künftig schärfer bestraft. Mit der Reform, die am 1. September in Kraft tritt, drohen einem korrupten Parlamentarier bis zu fünf Jahre Gefängnis. Gleiches gilt für denjenigen, der den Abgeordneten bestochen hat. Eine Straftat liegt künftig vor, wenn ein Politiker im Auftrag oder auf Weisung eines Dritten handelt. Bisher machte sich ein Abgeordneter nur strafbar, wenn er seine Stimme bei einer konkreten Abstimmung "verkauft" hat.

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