Strengere Regeln für Bewachung von Flüchtlingen
Berlin - Dazu sollen sie Auskünfte bei Polizei und Verfassungsschutz über das Wachpersonal einholen. Die Securityfirmen und ihre Führungskräfte müssen darüber hinaus einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen.
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In den vergangen Monaten gab es mehrfach den Vorwurf, dass Flüchtlinge in ihrer Unterkunft von Wachmännern misshandelt wurden. Ein Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein sorgte zudem für Aufsehen, weil er Straftäter in Erstaufnahme-Einrichtungen eingesetzt hatte.
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