Streit vor Gericht über Datensammlung von Rechtsextremen

Das Bundeskriminalamt steht vor Gericht. Ein Journalist hat das BKA vor das Verwaltungsgericht gebracht. Er will die Herausgabe sogenannter Feindeslisten rechtsextremer Gruppierungen erzwingen.
dpa |
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Muss das Bundeskriminalamt eine als "Feindesliste" bekannt gewordene Datensammlung herausgeben?
Arne Dedert/dpa Muss das Bundeskriminalamt eine als "Feindesliste" bekannt gewordene Datensammlung herausgeben?

Wiesbaden - Muss das Bundeskriminalamt eine von Rechtsextremen zusammengestellte Namensliste veröffentlichen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Montag das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

Geklagt hat ein Journalisten und Aktivist. Er will die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen.

Es geht um 25.000 Namen und Adressen von Privatleuten und Institutionen. Ein erster Teil wurde 2017 bei einer Razzia in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Später kamen bei Ermittlungen gegen politisch motivierte Kriminalität von Rechts weitere Listen und Datensätze dazu.

Laut BKA stammen die Informationen teils von Hackern, andere wurden aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengestellt. Die auf den Listen geführten Menschen seien nicht in Gefahr, behauptet das BKA: "Nach eingehender Prüfung jeder einzelnen Datensammlung liegen derzeit grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die aufgelisteten Personen konkret gefährdet sind." Es handle sich daher auch nicht um Feindes- oder gar Todeslisten, heißt es beim BKA.

Der Kläger bezweifelt das. Er arbeitet für einen Blog namens "FragDenStaat", der sich für Informationsfreiheit einsetzt. Die Menschen, die auf diesen Listen auftauchen, hätten ein Recht darauf, informiert zu werden, argumentiert der Projektleiter der Plattform. Der Journalisten hatte 2018 beim BKA die Liste angefragt. Als Begründung nannte er "das besondere Interesse der Öffentlichkeit" und den "Anspruch auf Informationszugang". Das BKA verweigerte die Herausgabe mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen.

Auf seiner Homepage hat das BKA Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt. Die Frage "Wieso informiert das BKA nicht alle Personen, die auf den "Listen" stehen?" antwortet die Behörde: "Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren." Deshalb würden nur Menschen informiert, bei denen eine konkrete Gefährdung vorliege.

Anfang dieser Woche hatte das Bundesinnenministerium in Berlin mitgeteilt, das BKA habe in der vergangenen Woche speziell geschützte Personen - darunter etwa Bundestagsabgeordnete - darüber informiert, ob ihre Namen auf den Listen stünden oder nicht. Einzelne Bundesländer - wie zum Beispiel Hessen - haben angekündigt, alle Genannten zu informieren. Andere Länder - wie etwa Nordrhein-Westfalen - sind zurückhaltender. Die FDP-Fraktion im Bundestag forderte ein einheitliches Vorgehen und schlug eine Ombudsperson vor.

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