Kommentar

Streichung Paragraf 219a: Noch nicht genug

Die AZ-Nachrichtenredakteurin Lisa Marie Albrecht über die Paragrafen 219a und 218.
von  Lisa Marie Albrecht

Mediziner dürfen künftig Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch geben - gut, dass das nun möglich ist. Absurd, dass sich Ärzte bisher überhaupt am Rande der Legalität bewegten. Was im Übrigen auch dazu beitrug, dass nur sehr wenige einen solchen Eingriff überhaupt angeboten haben.

Recht auf Selbstbestimmung der Frau wird massiv beschnitten

Doch mit der Abschaffung des Paragrafen 219a ist es nicht getan. Das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen wird mit der derzeitigen Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch massiv beschnitten. Es ist einer modernen Gesellschaft unwürdig, wenn sie es mündigen Bürgerinnen nicht zutraut, in diesem Fall eine wohlüberlegte Entscheidung zu treffen. Stattdessen garantiert man Straffreiheit nur unter bestimmten Bedingungen, wie einem verpflichtenden Beratungsgespräch. Das muss sich ändern. Es ist längst Zeit.

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