Strafverschärfung für Wohnungseinbrüche im Bundestag
Berlin - Demnach soll diese Straftat, die in der Bevölkerung zu einem Gefühl großer Unsicherheit führt, künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden. Union und SPD erhoffen sich eine höhere Aufklärungsquote. Sie lag im vergangenen Jahr bei 16,9 Prozent.
Bislang ist bei Wohnungseinbrüchen eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen, in "minder schweren Fällen" drei Monate bis fünf Jahre. Solche minder schweren Fälle soll es bei Einbrüchen in Privatwohnungen künftig nicht mehr geben. Die schwarz-rote Koalition vereinbarte auch, dass Einbrüche in Privatwohnungen mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die sogenannte Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen.
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