Strafe für Ausreise-Versuch in Dschihad-Gebiete

Der Reisestrom deutscher Islamisten nach Syrien und in den Irak ist ungebrochen. Nun will die Regierung schon Ausreiseversuche unter bestimmten Bedingungen unter Strafe stellen.
von  dpa
Bundesjustizminister Heiko Maas möchte ein neues Gesetz verabschieden, welches Islamisten bestrafen soll, die in Krisengebiete ausreisen wollen.
Bundesjustizminister Heiko Maas möchte ein neues Gesetz verabschieden, welches Islamisten bestrafen soll, die in Krisengebiete ausreisen wollen. © dpa

Berlin - Die Bundesregierung will mit einer weiteren Gesetzesänderung die Ausreise von Islamisten aus Deutschland in Kampfgebiete wie Syrien und Irak eindämmen. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise in solche Krisengebiete unter Strafe gestellt werden - vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, den das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen will. Außerdem will die Regierung einen eigenen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung schaffen, um die Geldquellen von Terrorgruppen trocken zu legen.

Schon bisher macht sich strafbar, wer sich in einem Terrorcamp im Ausland ausbilden lässt, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorzubereiten. Dieser Paragraf 89a im Strafgesetzbuch soll erweitert werden. Der Gesetzentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. "Spiegel Online" hatte als erstes darüber berichtet.

Demnach ist es künftig schon eine Straftat, Deutschland zu verlassen, um sich an Terroraktivitäten im Ausland zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Auch schon der Versuch einer Ausreise mit einer terroristischen Absicht wird unter Strafe gestellt. Vorgesehen sind in diesen Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren - und in "minder schweren" Fällen drei Monate bis fünf Jahre.

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Auch bei der Terrorismusfinanzierung will die Regierung nachlegen. Bisher macht sich strafbar, wer zur Unterstützung von Terrorgruppen, also etwa zur Begehung von Anschlägen, "nicht unerhebliche Vermögenswerte" sammelt oder bereitstellt. Künftig soll es dazu einen eigenen Straftatbestand geben. Damit sollen mehr Fälle erfasst werden und auch solche, in denen es um geringere Summen geht.

Die Änderungen gehen zurück auf eine UN-Resolution vom September. Darin machten die Vereinten Nationen den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf - unter anderem, um Ausreisen in Kampfgebiete zu verhindern. Auch aus Deutschland sind bereits mehr als 600 Islamisten nach Syrien und in den Irak aufgebrochen. Die Zahl geht seit langem nach oben. Viele haben sich dort der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Den Sicherheitsbehörden bereitet dies große Sorgen. Befürchtet wird, dass radikalisierte Rückkehrer in Deutschland und anderswo Anschläge begehen könnten.

Schon heute können die Behörden verdächtigen Islamisten den Reisepass entziehen und ihnen eine Ausreise aus Deutschland verbieten. Ein Islamist aus Neuss scheiterte am Dienstag vor Gericht mit einer Klage gegen ein solches befristetes Ausreiseverbot. Die Regierung will, dass Behörden Terrorverdächtigen künftig nicht nur den Pass, sondern auch den Personalausweis abnehmen können, um sie an der Ausreise zu hindern. Der Gesetzentwurf dazu steckt derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Pläne aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sind nun ein weiterer Baustein der Terrorismusbekämpfung.

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