Strafbar oder nicht? - Am Freitag stimmt der Bundestag ab

Strafbar oder nicht? Das ist die zentrale Frage, um die sich heute bei der Abstimmung im Bundestag zum Sterbehilfegesetz alles dreht.
von  Verena Lehner
Die atheistische Giordano-Bruno-Stiftung hat im vergangenen Jahr mit rollenden Großplakaten für die aktive Sterbehilfe geworben. Auch Münchner Bundestagsabgeordnete stimmen am Freitag über das umstrittene Gesetz ab.
Die atheistische Giordano-Bruno-Stiftung hat im vergangenen Jahr mit rollenden Großplakaten für die aktive Sterbehilfe geworben. Auch Münchner Bundestagsabgeordnete stimmen am Freitag über das umstrittene Gesetz ab. © Imago

Vier Vorschläge liegen den Abgeordneten vor, das Ergebnis wird vermutlich knapp ausfallen.

Seit vielen Jahren wird im Bundestag über ein Gesetz zur Sterbehilfe diskutiert. Bislang gibt es dazu in Deutschland – anders als in den meisten Ländern – keine gesetzlichen Regelungen. Das soll sich heute ändern. Zwei Mal debattierte der Bundestag bereits über dieses Thema, am Freitag soll entschieden werden.

Die vier Entwürfe

Dem Parlament liegen vier Gesetzesentwürfe verschiedener Abgeordneten-Gruppen vor. Im Grunde geht es allen um ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, allerdings unterscheiden sie sich deutlich beim Thema „Sterbehilfe als Straftatbestand“.


Vorschlag 1: Der Gesetzesentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ der Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SDP), Kathrin Vogler (Linke) und Harald Terpe (Grüne). Er sieht das Verbot einer geschäftsmäßigen, auf Wiederholung angelegten Sterbehilfe vor, egal ob Arzt oder Angehöriger. Ansonsten sollen die bisherigen Regelungen gleichbleiben. Es ist der aussichtsreichste Vorschlag, der von den meisten Abgeordneten favorisiert wird.

Vorschlag 2: Der Antrag „Über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ von Renate Künast (Grüne), Petra Sitte (Linke) und Kai Gehring (Grüne). Dieser will Straffreiheit bei der Beihilfe zum Suizid. Beihilfe zur Selbsttötung „aus Gründen des eigenen Profits“ (gewerbsmäßiges Handeln) soll bestraft werden. Sterbehilfevereine sind ausdrücklich erlaubt, sofern sie keinen Profit erzielen wollen.

Vorschlag 3: Der Antrag „Zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung“ der Koalitionsgruppe um Peter Hintze (CDU), Carola Reimann und Karl Lauterbach (beide SPD). Dieser Entwurf will für sterbenskranke, schwerst leidende Menschen die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids schaffen und dies im Zivilrecht regeln.

Vorschlag 4: Der Antrag „Über die Strafbarkeit der Teilnahme an einer Selbsttötung“ einer Gruppe und Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU). Der strafrechtlich radikalste Entwurf unter den vieren. Demnach soll ein neuer Paragraf im Strafgesetzbuch „Anstiftung und Beihilfe an einer Selbsttötung“ verbieten. Nur in extremen Ausnahmefällen von großem Leid soll dies straffrei bleiben.

Die aktuelle Regelung

Gesetzlich geregelt ist die Sterbehilfe momentan nicht, allerdings gibt es rechtliche Regelungen. Die aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe sieht in Deutschland momentan noch folgendermaßen aus:
- Aktive Sterbehilfe: Sie ist in Deutschland strafbar. Wer jemanden auf dessen Wunsch tötet, wird wegen Tötung auf Verlangen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. 
- Passive Sterbehilfe: Gemeint ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen. Laut Bundesgerichtshof dürfen Ärzte die Maßnahmen auch dann abbrechen, wenn der Patient noch nicht kurz vor dem Tod steht. Sie müssen sie abbrechen, wenn der Patient das will (Selbstbestimmungsrecht).
- Indirekte Sterbehilfe: Die Verabreichung starker Schmerzmittel, die durch ihre Wirkung auf geschwächte Organe das Leben verkürzen können, ist derzeit nicht strafbar – vorausgesetzt, dass dies dem Willen eines extrem leidenden, sterbenden Menschen entspricht.
- Beihilfe zum Suizid: Suizid und Beihilfe zum Suizid sind nicht strafbar. Das heißt, ein Mittel zur Selbsttötung bereitzustellen, das der Betroffene selbst einnimmt, ist erlaubt.

 

 

 

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.