Steuerstreit der Koalition: Zuckerl für 2011

BERLIN - Die Koalition einigt sich auf eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages. Ein Teil der Bürger wird um maximal knapp 40 Euro im Jahr entlastet. Schwerer wiegen höhere Kassenbeiträge
Ein Reförmchen, mit dem die Steuerstreitigkeiten zwischen Union und FDP vorerst ausgeräumt sind. Schon heuer wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1000 Euro heraufgesetzt. Darauf einigte sich die Koalition am Mittwoch. Der Steuervorteil soll mit der Lohnabrechnung im Dezember den Arbeitnehmern ausgezahlt werden.
Die Neuregelung bedeutet im günstigsten Fall 36 Euro weniger Lohnsteuer im Jahr. Weil sich Solizuschlag und Kirchensteuer nach der Einkommensteuer richten, gibt es auch hier durch den höheren Pauschbetrag – geringfügige – Entlastungen. Dies bestätigte das Bayerische Landesamt für Steuern.
Unerheblich ist die Änderung allerdings für Beschäftigte, die – beispielsweise wegen eines langen Weges zur Arbeit und der damit verbundenen Kosten – schon bisher mehr als 920 Euro Werbungskosten geltend machten. Dies ist die Hälfte aller Beschäftigten, schätzt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Für alle anderen Arbeitnehmer zieht der Fiskus bisher automatisch 920 Euro Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen ab. Dieser Betrag erhöht sich jetzt um 80 Euro.
Je höher der persönliche Steuersatz, desto stärker macht sich die höhere Pauschale bemerkbar. Gutverdiener mit einem ungünstigen Steuersatz profitieren von der Neuregelung also am meisten.
Die Koalition gab sich am Mittwoch alle Mühe, den Anschein zu vermeiden, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hätte klein beigeben müssen. Schäuble hatte sich noch am Montag vehement gegen Steuererleichterungen in diesem Jahr gewandt. Er wollte die Anhebung erst 2012 umsetzen, damit der Haushalt im laufenden Jahr nicht belastet wird.
Nach der jetzigen Lösung müssten die Arbeitgeber nur die Dezember-Gehaltsabrechnung ändern. Die Arbeitnehmer hätten damit zu Weihnachten etwas mehr Geld in der Tasche. Zudem müsste niemand dafür eine zusätzliche Steuererklärung abgeben.
Insgesamt hat die Koalition 41 Maßnahmen zur Steuervereinfachung vereinbart. Unter anderem wird die Berechnung von Betreuungskosten für die Kinderbetreuung vereinfacht. Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird künftig darauf verzichtet, die Einkommensverhältnisse volljähriger Kinder in der Schul- oder Berufsbildung zu überprüfen. Zusammen mit der höheren Werbungskostenpauschale lässt sich der Bund die Reformen insgesamt 585 Millionen Euro kosten.
Unterm Strich werden die meisten Bundesbürger allerdings heuer trotzdem weniger im Geldbeutel haben als 2010. Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge und des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung kostet sie nämlich weit mehr, als die Entlastung durch die steuerlichen Wohltaten ausmacht. sun