Steuer-CDs: Länder lassen Bundesjustizministerin abblitzen
Im Streit um den neuen Straftatbestand Datenhehlerei lassen die Länder Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) abblitzen.
Wiesbaden - An- und Verkauf gestohlener Daten sollen strafbar werden - mit Ausnahme des Kaufs von Steuer-CDs und anderer Daten durch den Staat.
Dabei bleibe es, sagte Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) vor der Herbstkonferenz mit seinen Kollegen am15. November in Berlin.
Leutheusser-Schnarrenberger hatte zuletzt gefordert, auch den Kauf ausländischer Informationen über Steuerflüchtlinge zu verbieten. "Es geht im Gesetz nicht um Steuerdaten. So ist es im Frühjahr vereinbart worden, und wir haben den Entwurf fertig", bekräftigte Hahn als Vorsitzender der Justizminister in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. "Ich habe die Hoffnung, dass dies einstimmig oder mit großer Mehrheit verabschiedet wird."
Bisher sind nur der Diebstahl von Daten und deren Nutzung strafbar, aber nicht der Handel. Kriminelle erzielen Millionen beim Verkauf gestohlener Konten- oder Kreditkarteninformationen. "Es soll nicht der Handel verurteilt werden mit Daten, die auf der Straße liegen", sagte Hahn - etwa mit Adressen. "Es müssen Daten sein, die vom Berechtigten geschützt worden sind durch PIN oder Passwort."
Skeptisch äußerte sich Hahn zum Vorstoß einiger SPD-Länder, bei Wirtschaftskriminalität eine Strafbarkeit für Unternehmen einzuführen. "Der Handelnde ist immer eine Person, nicht eine anonyme Gesellschaft", sagte der FDP-Politiker. Eher müsse man die Straftatbestände anpassen oder auf neue Bereiche ausweiten. Als Beispiel nannte er den Betrug beim Handel mit Immissionsrechten.
Beim Stalking, also der Belästigung und Verfolgung anderer Personen, prüfen die Justizminister eine Verschärfung des Strafrechts. Bislang müsse die Belästigung konkret belegt werden, was im Prozess oft schwierig sei, sagte Hahn. Deshalb wird diskutiert, die Schwelle für ein Eingreifen zu senken.
Die Justizminister werden in Berlin auch über die Nutzung sozialer Netzwerke bei der Aufklärung von Straftaten sprechen. Auch der unterschiedliche Umgang der Länder mit geringfügigen Drogenvergehen steht auf der Tagesordnung.