Stamm muss Geheimnis um Namen der Abgeordneten lüften
Mit der Geheimniskrämerei von Landtagspräsidentin Barbara Stamm ist jetzt bald Schluss. Das Verwaltungsgericht in Berlin entschied am Donnerstag, dass Medien Auskunft bekommen müssen, wie Abgeordnete das Geld aus ihrer Sachleistungspauschale verwenden.
München, Berlin - Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahlen und der aktuellen Veröffentlichungen über vergleichbare Themen bezüglich Bayerischer Landtagsabgeordneter, sei die Entscheidung eilbedürftig gewesen“, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.
Geklagt hatte ein Journalist, der vom Bundestag wissen wollte, welche Abgeordneten auf Kosten der Steuerzahler wie viele Tablet-Computer und Smartphones erworben haben. In Bayern hatte der ORH am 13. August mehrere anonymisierte Vorfälle kritisiert, wie Abgeordnete mit ihrem Budget umgehen und damit eine neue Affäre ausgelöst.
Die Namen hält Stamm seitdem unter Verschluss. Nur ein paar sickerten durch. So hatte sich CSU-Fraktionsvize Alexander König eine 6000-Euro-Kamera zugelegt und vier Digitalkameras dazu.
„Gerade weil eine Kontrolle der zweckgebundenen, allein für die Ausübung des Mandats gewährten Sachmittel wegen des Grundsatzes des freien Mandats nicht durch staatliche Stellen erfolgen dürfe, könne sie nur durch die Öffentlichkeit, informiert von der Presse, erfolgen“, schreiben die Berliner Richter. „Dies sei im Hinblick auf Vorwürfe, Sachmittel würden von manchen Abgeordneten missbraucht, für das Funktionieren des demokratischen Staatswesens und dem Ansehen des Parlaments unerlässlich.“
Rechtskräftig allerdings ist das noch nicht. Der Bundestag kann dagegen Beschwerde einlegen.