Staatsregierung erleichtert Alkoholverbote

Zur Bekämpfung von Alkoholexzessen auf öffentlichen Plätzen hat das bayerische Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beschlossen.
von  dapd

Zur Bekämpfung von Alkoholexzessen auf öffentlichen Plätzen hat das bayerische Kabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beschlossen.

München - Kernstück sei eine Verordnungsermächtigung für die Städte und Gemeinden, mit der sie den Verzehr alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr verbieten können, teilte die Staatskanzlei mit.

In vielen Städten und Gemeinden habe der Alkoholkonsum in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen „ein bedenkliches Ausmaß“ erreicht, sagte Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU). Die Handlungsmöglichkeiten für Gemeinden seien hier bislang eher beschränkt. Der Gesetzentwurf wird jetzt an den Landtag geleitet.

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