Staatsbesuch in der Schweiz: Wulff tritt Köhlers Reise an

Bundespräsident reist für zwei Tage in die Schweiz: Diesen Staatsbesuch hatte noch sein Vorgänger Horst Köhler geplant. Die Hauptthemen der Visite: Streit um die Steuersünderdateien und der Fluglärm.
von  Abendzeitung
Bundespräsident Christian Wulff
Bundespräsident Christian Wulff © dpa

BERLIN - Bundespräsident reist für zwei Tage in die Schweiz: Diesen Staatsbesuch hatte noch sein Vorgänger Horst Köhler geplant. Die Hauptthemen der Visite: Streit um die Steuersünderdateien und der Fluglärm.

Bundespräsident Christian Wulff ist am Mittwoch zu einem zweitägigen Staatsbesuch in die Schweiz gestartet. Er wird von seiner Frau Bettina begleitet. Erste Stationen sind Zürich und Bern. Am Donnerstag besucht er Lausanne.   

Es ist Wulffs erster Staatsbesuch seit seinem Amtsantritt im Juli. Die offizielle Visite hatte noch sein Vorgänger Horst Köhler geplant. Zuletzt war Bundespräsident Johannes Rau 2000 zu einem Staatsbesuch in der Schweiz gewesen.

Eines der Themen bei Wulffs Besuch: Der Streit um den Kauf von CDs mit Bankdaten von Steuerhinterziehern. Bundespräsident Christian Wulff für einen größeren Informationsaustausch ausgesprochen. „Ein CD-Kauf sollte (...) in Zukunft vermeidbar sein, wenn ein transparenter Informationsaustausch stattfindet“, sagte Wulff vor seinem zweitägigen Staatsbesuch in der Schweiz der „Neuen Zürcher Zeitung“ (Mittwoch).

Die Debatte um Steuerhinterzieher gilt neben dem Streit um Fluglärm aus Zürich als belastend für die Beziehungen zwischen beiden Ländern.

Wulff verwies darauf, dass ihm der Begriff „Steuerflucht“ zu verharmlosend sei. „Es ist ein Gebot der Ehrlichkeit und der Gerechtigkeit, Hinterziehung wirksam zu ahnden.“ Er sei froh, dass die Schweizer Regierung nun auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten könne.

„Problematisch sind aus unserer Sicht vor allem die in der Vergangenheit nicht versteuerten Gelder, etwa vererbte Vermögen“, sagte der Bundespräsident. „Heute ist Deutschland mit der Abgeltungssteuer attraktiv“. Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen in Deutschland pauschal mit 25 Prozent besteuert.

dpa

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