Staatsanwaltschaft von Schuld Gustl Mollaths überzeugt

Der ehemalige Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft seine Ex-Frau misshandelt und eingesperrt sowie Dutzende Reifen zerstochen.
von  dpa

Regensburg - Der Anklagevertreter beantragte am Freitag, Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen.

Der Angeklagte habe am 12. August 2001 seine damalige Ehefrau geschlagen, getreten, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sagte Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl in seinem vierstündigen Plädoyer vor dem Landgericht Regensburg. Außerdem habe Mollath sie Monate später für etwa 90 Minuten in einem Zimmer eingeschlossen.

Der Anklagevertreter betonte, dass er die Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig halte. Auch habe ein Arzt die Verletzungen gesehen und dokumentiert, wenngleich dilettantisch. Zudem ist der Oberstaatsanwalt überzeugt, dass Mollath auch die angeklagten Reifenstechereien begangen hat. "Die Geschädigten waren allesamt Mitglieder einer Gruppe, die sich aus Sicht des Angeklagten gegen ihn verschworen haben."

Laut Meindl war der heute 57-Jährige bei den Taten voll schuldfähig. Er habe Recht von Unrecht zu unterscheiden gewusst. Eine wahnhafte Störung Mollaths sei, wenn überhaupt, erst von 2003 an denkbar.

Da bei einem Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten dieser nicht schlechter gestellt werden dürfe als beim Ausgangsverfahren, sei Mollath jedoch freizusprechen. Zudem ordnete Meindl eine Entschädigung für die Zeit der Psychiatrie-Unterbringung an. Die Kosten für das Wiederaufnahmeverfahren sowie die Ausgaben Mollaths für seine Verteidigung trägt ohnehin die Staatskasse.

Für ein Komplott der damaligen Frau Mollath, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, weil dieser einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, gebe es keine Beweise, sagte Meindl. Dafür hätten Ärzte, Psychiater, Staatsanwälte und auch Richter mit ins Boot genommen werden müssen. "Zu dieser Hypothese sage ich: Nein!", sagte der Oberstaatsanwalt. Selbst wenn die Vorwürfe Mollaths stimmten, sei das kein Grund, so mit seiner Frau umzugehen.

Der Oberstaatsanwalt verteidigte am Freitag auch den Richter, der die Zwangsbegutachtung des Nürnbergers Mollath im Jahr 2003 angeordnet hatte. Wenn ein Gericht Zweifel an der Schuldfähigkeit habe, bleibe nichts anderes als eine solche Begutachtung. Und wenn dieser sich weigere, gebe es keine Alternative zur Zwangsbegutachtung.

Am Abend sollen noch die Schlussvorträge der Nebenklage und der Verteidigung gehört werden. Das Urteil soll kommende Woche gesprochen werden.

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