Staatsanwälte zweifeln an Wulffs Aussagen

Die Ermittler halten die Aussagen von Christian Wulff nicht für plausibel – vor allem im Fall der angeblichen Bar-Rückzahlungen.
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Die Staatsanwälte machen deutlich, dass sie ihm nicht glauben: Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Bedrängnis.
dapd Die Staatsanwälte machen deutlich, dass sie ihm nicht glauben: Ex-Bundespräsident Christian Wulff in Bedrängnis.

Die Ermittler halten die Aussagen von Christian Wulff nicht für plausibel – vor allem im Fall der angeblichen Bar-Rückzahlungen. Sie haben auch seine Abhebungen an Bankautomaten geprüft.

Berlin - Für Ex-Bundespräsident Christian Wulff kann es eng werden: Die Staatsanwälte zweifeln seine Aussagen an. Dabei geht es um die Frage, ob er tatsächlich Urlaube, die ihm der Filmfinanzierer David Groenewold bezahlt hat, nachträglich in bar beglichen hat. Die Ermittler bemühen dabei nicht nur den gesunden Menschenverstand, sondern auch ganz handfest Wulffs Barabhebungen.

Die Staatsanwaltschaft Hannover zweifelt an der Darstellung von Christian Wulff. Dies macht sie in ihrem Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Aufhebung der Immunität von Wulff deutlich. Das zwölfseitige Schreiben, das noch vor dem Rücktritt des Staatsoberhaupts verfasst wurde, liegt der „Financial Times Deutschland“ vor.

Daraus geht hervor, dass die Ermittler in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegen, dass Groenewold Wulff „als Gegenleistung für allgemeines dienstliches Wohlwollen“ eingeladen hat. Wulffs Angaben, er habe das ausgelegte Geld bar erstattet, halten die Ermittler für wenig plausibel. „Die konkreten Umstände lassen besorgen, dass diese nicht erfolgt sind“, schreibt die Staatsanwaltschaft in Juristendeutsch. In „zeitlicher Nähe“ zum ersten Sylt-Aufenthalt 2007 seien nach bisherigem Kenntnisstand gar keine Bargeldabhebungen erfolgt. Unklar sei damit auch, von welchen Barmitteln Wulff und seine Frau die sonstigen Urlaubskosten jenseits der reinen Übernachtung bezahlt haben wollen. Beim zweiten Sylt-Urlaub 2008, so die Ermittler, datierten Barabhebungen an Bankautomaten elf Tage vor der behaupteten Bargeld-Übergabe. Trocken stellen die Staatsanwälte fest, es scheine möglich, dass zumindest ein Teil des Geldes bis zur angeblichen Übergabe bereits verbraucht worden sei.

Der dritte Fall betrifft das Firmenhandy Groenewolds, das Wulff einige Monate lang benützt hat. So gebe es keine Hinweise, dass Wulff die angefallenen Telefonkosten überwiesen habe. Wulff hatte über seine Anwälte mitteilen lassen, dass er die fraglichen 931,40 Euro bar bezahlt habe. Auch das zweifeln die Hannoveraner Ermittler an.

Derweil bemüht sich die schwarz-gelbe Koalition nach dem Eklat um Wulffs Nachfolge, in ruhige Bahnen zu kommen. „Nun muss kein weiteres Wort darüber verloren werden“, so FDP-General Patrick Döring. Thomas Strobl, CDU-Landeschef Baden-Württemberg, mahnte aber, die Liberalen dürften sich so etwas kein zweites Mal leisten. Die Forderung von CSU-Rechtsaußen Norbert Geis, Joachim Gauck möge heiraten, ist auf breiten Widerstand aus allen gesellschaftlichen Ecken gestoßen. Selbst CSU-General Alexander Dobrindt, sonst immer gerne für konservative Wadlbeißereien zu haben, erklärte: „Ob jemand oder wie jemand verheiratet ist, das ist seine ganz private Entscheidung. Das müssen diejenigen besprechen, die es angeht, und sonst niemand.“

 

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