"Spiegel": Koalition einig bei Wahlrechtsreform

Union und FDP haben sich nach monatelangem Tauziehen einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" zufolge nun doch grundsätzlich über eine Reform des Wahlrechts verständigt.
dpa |
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Berlin - Ein Gesetzentwurf dafür solle in der kommenden Woche vorgelegt und nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden, berichtete das Magazin am Samstag. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 Teile des bisherigen Wahlrechts für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung spätestens bis zum 30. Juni dieses Jahres verlangt.

Wie das Blatt schreibt, sollen nach den Vorstellungen der Koalitionspartner die 16 Bundesländer künftig feste Mandatskontingente erhalten. Diese sollen dann - je nach Wahlergebnis - auf die einzelnen Parteien verteilt werden. Eine Verrechnung der Zweitstimmen zwischen den Bundesländern solle nicht mehr stattfinden, um den Effekt eines "negativen Stimmgewichts" auszuschließen.

Die bisherige Verrechnungspraxis hatte dazu geführt, dass eine Partei bei Bundestagswahlen unter Umständen mehr Mandate dadurch erhält, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erzielt. Dieses "negative Stimmgewicht" hatte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Insbesondere die FDP hatte sich bis zum Schluss gegen das System fester Mandatskontingente gesperrt, weil sie Nachteile insbesondere in kleinen Bundesländern befürchtet. Wie der "Spiegel" weiter schreibt, hätten sich die Koalitionspartner darauf verständigt, diese Nachteile mit einem Korrekturmechanismus auszugleichen.

Die Koalition sei bereit, auf Basis ihres Kompromisses nun erneut mit SPD und Grünen zu verhandeln. Allerdings stehen die Chancen für eine parteiübergreifende Neuregelung schlecht. Erste Gespräche waren bereits gescheitert. Die Oppositionsparteien streben eine wesentlich grundsätzlichere Reform des deutschen Wahlrechts an und wollen bei den Überhangmandaten ansetzen - von denen zur Zeit nur die Union profitiert.

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