SPD will Geringverdiener entlasten

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen könnte großzügiger ausfallen als zunächst vorgesehen. Die SPD-Fraktion stellte ein Modell vor, das die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen neu festlegt.
von  Abendzeitung
Der Finanzminister hat wieder mehr Geld eingenommen
Der Finanzminister hat wieder mehr Geld eingenommen © dpa

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegekassenbeiträgen könnte großzügiger ausfallen als zunächst vorgesehen. Die SPD-Fraktion stellte ein Modell vor, das die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen neu festlegt.

Nach Kritik aus der SPD und Union sowie von Wirtschaftsverbänden und Steuerexperten sollen von 2010 an weitere Vorsorgeaufwendungen zum Steuerabzug zugelassen werden. Das sieht ein am Dienstag bekannt gewordenes Kompromissmodell der SPD-Fraktion vor, mit dem das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz erweitert werden soll.

Der Vorschlag sei mit dem Finanzministerium entwickelt und mit Ressortchef Peer Steinbrück (SPD) abgestimmt, wurden Angaben der «Berliner Zeitung» in Berlin bestätigt. Von den Korrekturen würden in erster Linie Geringverdiener profitieren. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz sollen von 2010 an die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung stärker steuerlich absetzbar sein als bisher. Das Entlastungsvolumen beträgt nach den ersten Gesetzesplänen jährlich mehr als neun Milliarden Euro.

Forderung nach Beibehaltung der Sonderabzugsmöglichkeiten

In der Koalition wird aber eine stärkere Entlastung von Geringverdienern gefordert. Auch wird verlangt, Sonderabzugsmöglichkeiten für andere Beiträge zur Daseins- und Altersvorsorge beizubehalten. Gemeint sind insbesondere Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen, aber auch Haftpflicht-, Unfall- und andere Risikoversicherungen. Nach dem ersten Gesetzentwurf können sonstige Vorsorgeaufwendungen zwar weiter abgezogen werden. Sie werden aber nur befristet bis 2019 im Rahmen einer «Günstigerprüfung» berücksichtigt. Die Einführung eines zusätzlichen Abzugbetrages für sonstige Vorsorgeaufwendungen hatte das Finanzministerium auch wegen noch höherer Kosten abgelehnt. Die Mehrkosten des Kompromissmodells liegen bei 660 Millionen Euro.

SPD will Höchstgrenzen anheben

Nach dem SPD-Modell sollen die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen von heute 1500 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2400 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen) auf 2100 und 3000 Euro angehoben werden. Über diese Höchstbeträge hinaus können aber mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden. Das nützt Geringverdienern, die allein mit Kranken- und Pflegekassenbeiträgen Steuer-Freibeträge nicht ausnutzen können. Ein SPD-Beispiel: Ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 17.000 Euro zahlt im Jahr 1498 Euro an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, die er steuerlich absetzen kann. Daneben könnte er dann andere Versicherungsbeiträge bis zu 602 Euro geltend machen - die Differenz zum neuen Höchstbetrag von 2100 Euro. Gegenüber dem Gesetzentwurf hätte er eine zusätzliche Steuerersparnis von 124 Euro im Jahr. Gut-Verdiener würden nicht weiter entlastet.

Länder für eine andere Unternehmenssteuerreform

In der Union wird laut «Berliner Zeitung» ein Modell bevorzugt, das für sonstige Vorsorgebeiträge einen eigenen Höchstbetrag vorsieht. Das wäre aber teuer, weil davon mehr Steuerzahler profitieren würden. Die Länder wollen mit dem Gesetz auch die Wirtschaft entlasten und Korrekturen an der Unternehmensteuerreform durchsetzen. Auch sollen Steuerberaterkosten wieder als Sonderausgaben absetzbar sein. Schließlich sollen Korrekturen am Banken-Rettungsfonds zugunsten der Länder bei der Sanierung der Landesbanken umgesetzt werden. (dpa)

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