SPD nimmt Selbstzahler-Angebote beim Arzt ins Visier
Mit drastischen Schritten will die SPD die Zahl der immer zahlreicheren Selbstzahler-Angebote bei Deutschlands Ärzten senken. "Oft sind sie nicht sinnvoll - schon gar nicht für ihren Preis", sagte die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Berlin - Ärzte sollen aus SPD-Sicht keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung mehr erbringen dürfen, wenn sie am selben Tag bereits eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung an den betroffenen Patienten verkauft haben. Das sieht ein SPD-Antrag vor, der an diesem Donnerstag im Bundestag beraten wird. "Patienten werden in vielen Fällen überrumpelt", kritisierte Reimann. Künftig sollten sie sich ohne Druck für oder gegen so ein Angebot entscheiden können.
Zuletzt gab es dem Antrag zufolge in Deutschlands Arztpraxen Individuelle Gesundheitsleistungen im Wert von 1,5 Milliarden Euro. Zwei Jahre vorher lag der Umsatz damit demnach 500 Millionen Euro niedriger. "Patientinnen und Patienten werden in den Arztpraxen zum Teil durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt", so die Sozialdemokraten. "Häufig erhalten die Patientinnen und Patienten weder schriftliche Behandlungsverträge noch schriftliche Rechnungen."
Viele dieser Leistungen sind umstritten. So kritisieren Experten zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen von Gebärmutter und Eierstöcken zur Krebsfrüherkennung bei beschwerdefreien Frauen als unsicher. Auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft, bekannt als Baby-TV, gelten Experten als wenig sinnvoll. Die Früherkennung bei Grünem Star durch Messung des Augeninnendrucks und Spiegelung des Augenhintergrunds wird unterschiedlich bewertet.
Die SPD will Leistungen von den Einschränkungen ausnehmen, die Anlass des Arztbesuches sind - etwa Reise-Schutzimpfungen oder sportmedizinische Untersuchungen. Sie müssten extra aufgelistet werden.
Laut einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK wurden mehr als jedem vierten Versicherten zuletzt binnen Jahresfrist eine medizinische Leistung auf Privatrechnung verkauft. Der Deutsche Ärztetag hatte vergangenes Jahr beschlossen, dass Ärzte ihre Patienten vor einer solchen Behandlung schriftlich über die Kosten informieren müssen.