SPD berät über Parteiausschluss von Edathy
Hannover - Diese ist der Ansicht, dass Edathy durch den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial gegen das Selbstverständnis der Partei verstoßen hat. Edathy hatte mitgeteilt, nicht aus der SPD austreten zu wollen.
Um ihn aus der Partei auszuschließen, müsste ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte nachgewiesen werden. Die Hürden dafür sind aber sehr hoch, so dass bei der SPD in Hannover nicht davon ausgegangen wird, dass es dazu kommen wird. Möglich sind auch andere Sanktionen wie eine Rüge oder das Aussetzen der Mitgliedschaft für bis zu drei Jahre.
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Der Strafprozess gegen Edathy war gegen Zahlung einer Geldauflage zu Ende gegangen.
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