Spahns Impfstrategie: Welche Personen können wann geimpft werden?

Am 27. Dezember soll es losgehen: Ab diesem Tag sollen auch in Deutschland Menschen gegen Sars-CoV-2 geimpft werden - vorausgesetzt, sie sind einverstanden. Denn die Immunisierung ist freiwillig.
Die Reihenfolge - also wer zuerst und wer erst später drankommt - ist in der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die Ressortchef Jens Spahn (CDU) am Freitag unterzeichnet hat.
Erste Impfungen gehen an alte Menschen
"Die Schwächsten zu schützen, das ist das erste Ziel unserer Impfkampagne", sagte Spahn. Sehr alte Menschen sollen daher zuerst mit dem Vakzin von Biontech und Pfizer behandelt werden. "Jeder zweite Todesfall ist ein über 80-Jähriger, eine über 80-Jährige", sagte Spahn. Deswegen würden alle Länder in den Pflegeeinrichtungen beginnen. Denn es sei eine "bittere Erkenntnis", dass Corona trotz aller Schutzkonzepte nicht sicher aus Pflegeheimen ferngehalten werden könne.
Einmal in einem Heim aufgetreten, schlage das Virus dort brutal zu. Auch die Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern gehörten zur ersten Prioritätsgruppe.
"Beim Impfen geht's nicht um Wertschätzung, sondern zuerst einmal um Schutz", so der CDU-Politiker.
Jens Spahn bittet um Geduld und Verständnis
Bis die erste Gruppe geimpft sei, werde man einen oder zwei Monate brauchen. Erst dann könne man darüber nachdenken, Zug um Zug das Angebot zu verbreitern.
Alle anderen Menschen bat der Minister daher um Geduld. "Ich bitte Sie darum abzuwarten, bis auch Sie an der Reihe sind", sagte Spahn. "Der Winter wird noch lang, wir werden noch längere Zeit mit diesem Virus leben müssen." Aber: "Es gibt Hoffnung."
Anspruch auf die Impfung hätten dann alle Menschen mit Wohnsitz oder längerfristigem oder regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland.
Die AZ erklärt, wer laut Coronavirus-Impfverordnung zu welcher Gruppe gehört:
Gruppe 1 der Coronavirus-Impfverordnung
Folgende Personen haben mit "höchster Priorität" Anspruch auf eine Schutzimpfung:
- Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben;
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung oder Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind;
- Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste, die regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln oder betreuen;
- Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, von Rettungsdiensten, der ambulanten Palliativversorgung sowie in den Impfzentren;
- Medizinisches Personal, das regelmäßig Menschen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Sars-CoV-2-Infektion besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.
Gruppe 2 der Coronavirus-Impfverordnung
Menschen, die mit "hoher Priorität" Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, sind laut Verordnung:
- Über 70-Jährige;
- Menschen mit Trisomie 21, Demenz, einer geistigen Behinderung oder solche, denen ein Organ transplantiert wurde;
- Enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren;
- Personen, die in stationären Einrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;
- Ärzte und medizinisches Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt sowie Mitarbeiter von Blut- und Plasmaspendediensten und in Corona-Testzentren;
- Polizei- und Ordnungskräfte, insbesondere bei Demonstrationen;
- Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes;
- Bewohner von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.
Gruppe 3 der Coronavirus-Impfverordnung
Hierbei handelt es sich um Menschen, die mit "erhöhter Priorität" Anspruch auf eine Schutzimpfung haben:
- Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben;
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30), einer chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, mit einer Immundefizienz oder HIV-Infektion, mit Diabetes mellitus, einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension; außerdem Menschen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex, mit Krebserkrankungen, mit COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen;
- Führende Mitarbeiter der Verfassungsorgane, Regierungen, Verwaltungen, Streitkräfte von Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz einschließlich THW und Justiz;
- Personen, die bei Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind - also in Apotheken, in der Pharma- und Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport-, Verkehrs- und Telekommunikationswesen sowie in der Informationstechnik;
- Mitarbeiter medizinischer Labore;
- Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels;
- Erzieher und Lehrer;
- Menschen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.