Späh-Affäre: Ex-Verfassungsrichter verteidigt Bundesregierung
Berlin - Zwar habe der Staat "die grundsätzliche Pflicht, seine Bürger vor Zugriffen ausländischer Mächte zu schützen", sagte Papier der "Welt" (Montag). "Aber der Staat kann nur zu etwas verpflichtet sein, das er rechtlich und tatsächlich auch zu leisten vermag." Wo die Unmöglichkeit anfange, ende die Schutzpflicht.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts nannte die Enthüllungen des früheren US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden "erschreckend". Er habe nicht damit gerechnet, dass die Ausspähung solche Dimensionen annehmen könne. Das Programm des amerikanischen Geheimdienstes NSA liege "weit jenseits dessen, was das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung für noch für akzeptabel erachtet hat".
Papier beklagte, dass Staaten zunehmend in der Lage seien, die Freiheitsrechte der Bürger anderer Staaten zu gefährden, ohne dass sich diese zur Wehr setzen könnten. Daher unterstütze er die Bemühungen um ein "globales und effektives Datenschutzabkommen".
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte unterdessen in der Spähaffäre den deutschen Datenschutzstandard zum Maßstab für künftige Regelungen auf EU-Ebene. Die Mitgliedstaaten müssten "gemeinsame Standards zur Weitergabe von Informationen einführen", sagte die Ministerin der "Welt". Auf EU-Ebene werde "ein Maßnahmenpaket gegen die Massenausspähung ausländischer Geheimdienste" gebraucht. "Die Verhandlungen über die EU-Datenschutzgrundverordnung seien dabei "ein erster und wichtiger Schritt".