Sommer warnt Union vor Wortbruch

Der DGB-Chef ist über die Blockadepolitik der Union beim Thema Mindestlohn verärgert und warnt vor drohenden «Hungerlöhnen». Starke Zweifel meldet Sommer zudem am Entsendegesetz an.
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Streitet für Mindestlöhne: DGB-Chef Sommer
dpa Streitet für Mindestlöhne: DGB-Chef Sommer

Der DGB-Chef ist über die Blockadepolitik der Union beim Thema Mindestlohn verärgert und warnt vor drohenden «Hungerlöhnen». Starke Zweifel meldet Sommer zudem am Entsendegesetz an.

Der Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, hat die Union vor einem Wortbruch bei der Einführung weiterer Mindestlöhne gewarnt. Wenn CDU und CSU sich weiter querlegten, «müssen wir den Druck auf die Politik noch einmal verstärken», sagte Sommer. «Es ist schon schlimm genug, dass die Union den gesetzlichen Mindestlohn blockiert.»

Sollte die Union «auch noch branchenbezogene Mindestlöhne unmöglich machen», sei dies «geradezu unerträglich». «Das lassen wir uns nicht bieten.» Sommer erinnerte an die Vereinbarungen von Bundesregierung und Koalitionsspitzen zur Novellierung von Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz. Beide sind zur Einführung weiterer Branchenmindestlöhne nötig. Die Gesetzentwürfe liegen aber wegen Einwänden von Unionsseite derzeit auf Eis. Wenn die Union von den Vereinbarungen abrücke und «wortbrüchig» werde, nehme sie in Kauf, «dass Millionen Menschen in Deutschland auch weiterhin mit Hungerlöhnen abgespeist werden», sagte Sommer. Wegen der ungeklärten Situation ist es nach seinen Worten «schwer zu sagen», wie viele Branchen die Aufnahme ins Entsendegesetz anmelden. Termin dafür ist der 31. März.

Der DGB-Chef bekräftigte aber seine Zweifel an dem von der Koalition eingeschlagenen Weg. Die meisten Arbeitgeberverbände hätten kein Interesse, eine Aufnahme ihrer Branche in das Entsendegesetz zu unterstützen, und wollten «keinen Existenz sichernden Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde akzeptieren». Er halte das Entsendegesetz deshalb für «nur sehr bedingt geeignet». Der DGB und seine acht Einzelgewerkschaften fordern eine allgemeinverbindliche gesetzliche Lohnuntergrenze von 7,50 Euro in der Stunde. (nz/dpa)

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