Soli brachte Bund 200 Milliarden Euro ein
Der Solidaritätszuschlag hat dem Bund von 1991 bis 2010 rund 200 Milliarden Euro eingebracht. 2011 rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro aus der Abgabe.
Berlin - Die Einnahmen sollen bis 2015 auf 15 Milliarden Euro steigen, geht aus Angaben der Regierung hervor, die der Bundestag am Mittwoch veröffentlichte. Hintergrund war eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Eine Senkung oder Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten. Der Bund der Steuerzahler dringt schon lange darauf, ihn zu kippen.
Auch aus der FDP gab es solche Forderungen wiederholt. Zuletzt hatte die CSU im Streit um Steuerentlastungen eine Senkung des „Soli“ ins Gespräch gebracht. Zwtl.: Unbefristet und nicht zweckgebunden Der Solidaritätszuschlag wird derzeit in Höhe von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer erhoben. Mit dem „Soli“ reagierte die damalige Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) 1991 auf die zu erwartenden Kosten der Wiedervereinigung. Zunächst wurde der Solidaritätszuschlag von Juli 1991 bis Juni 1992 erhoben, damals in Höhe von 3,75 Prozent.
Nach zwei Jahren Pause wurde der „Soli“ 1995 wieder eingeführt. Seit 1998 beträgt die Zuschlagshöhe konstant 5,5 Prozent. Bezahlt wurde er stets von Arbeitnehmern in Ost- und Westdeutschland. Der „Soli“ fließt nur dem Bund zu, ist unbefristet und ist auch nicht zweckgebunden zur Unterstützung der ostdeutschen Bundesländer. Das jährliche Aufkommen schwankt seit 1995 etwa zwischen 10 und gut 13 Milliarden Euro.
Die Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen zahlten mit 46,14 Milliarden Euro fast ein Viertel des Gesamtaufkommens des Solidaritätszuschlags. Die bayerischen Steuerzahler folgen mit 34,46 Milliarden Euro. Das Aufkommen aus Baden-Württemberg betrug 30,92 Milliarden Euro. Ein Wegfall des „Soli“ würde es dem Bund erschweren, die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse einzuhalten. Im Schnitt machte der „Soli“ seit 1991 rund 5,6 Prozent am Steueraufkommen aus, 2010 waren es 6,1 Prozent.
Bei einem Wegfall dieser Einnahmen müsse die Nettokreditaufnahme entsprechend erhöht werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Sollte die Neuverschuldung die Vorgaben der Schuldenregel brechen, müsse durch Maßnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite die Einhaltung sichergestellt werden. Der Bund darf sich ab 2016 mit maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden.
- Themen:
- CDU
- CSU
- Deutscher Bundestag
- FDP
- Helmut Kohl