So weich fallen die FDP-Politiker
3865 Euro Rente für vier Jahre Minister-Sein – und das ist nur die Minimalsumme. Die AZ erklärt, welche Summen die ausscheidenden Minister bekommen
Der Rauswurf mag bitter sein für die fünf FDP-Minister sowie die 88 weiteren Bundestagsabgeordneten – finanziell wird ihnen der Abschied einigermaßen versüßt. Die AZ rechnet vor, wie es finanziell aussieht für die ausscheidenden Politiker: erstens, welche Altersversorgung ihnen zusteht, und zweitens, was ihnen jetzt gleich an Übergangsgeldern zusteht.
Ministerpensionen. Für die vier Jahre als Bundesminister seit der letzten Wahl 2009 – davor war die FDP ja nicht in der Regierung – gibt es im Alter pro Monat 3865 Euro Rente, so Daniel Junker vom Bund der Steuerzahler. Nebenbei: Das ist weniger als das, was zum Beispiel Noch-FDP-Landesminister Wolfgang Heubisch in Bayern bekommt – bei ihm sind es 4200 Euro Rente (AZ berichtete). Das liegt daran, dass in Bayern nur alle fünf Jahre gewählt wird, im Bund alle vier. Das heißt, Heubisch hat ein Ministerjahr mehr abgeleistet als etwa Philipp Rösler in Berlin. Wäre Rösler fünf Jahre Bundesminister gewesen, würde er 4215 Euro bekommen – also in etwa das Gleiche. Denn für jedes weitere Jahr im Amt gibt es weitere 2,5 Prozent eines Ministergehalts (aktuell 14 000 Euro) als Pension.
Die Untergrenze sind jene 3865 Euro: Denn wer kürzer als vier Jahre Minister in Berlin war, hat gar keinen Anspruch auf Altersbezüge. Gesundheitsminister Daniel Bahr, der erst 2011 das Gesundheitsressort von Philipp Rösler übernahm, muss aber trotzdem nicht darben: Er war schon seit 2009 Staatssekretär und somit Kabinettsmitglied, das gilt auch.
Dazu kommen je nachdem Kinderzuschläge: Familienministerin Kristina Schröder (CDU), eine Tochter, die ebenfalls aufhört, hat sich mit ihrem Amt ein Ruhegehalt von 3912 Euro erworben.
Die maximal erreichbare Pensions-Obergrenze liegt bei 71,75 Prozent eines Ministergehalts – also aktuell 10045 Euro. Dafür, so Steuerzahler-Experte Junker, müsste man 17,5 Jahre Minister gewesen sein. An diese Marke kommt keiner hin: Spitzenreiter ist Rainer Brüderle mit 13 Ministerjahren, inklusive seiner Zeit in Rheinland-Pfalz. Dahinter folgt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mit acht Jahren (vier jetzt und vier unter Kohl), die anderen drei – Rösler, Bahr und Dirk Niebel – waren erst seit 2009 im Kabinett.
Brüderle kommt also in einer ersten groben Rechnung auf eine Rente von 8470 Euro: Wenn man den Grundbetrag von 3865 Euro mit 13 mal 2,5 Prozent eines Ministergehalts addiert. Doch dies ist nur ein Hinweis auf die Größenordnung, nicht die tatsächliche Summe: Denn jetzt beginnt ein höchst kompliziertes Verrechnungsverfahren zwischen den Ansprüchen als Landtagsabgeordneter, als Bundestagsabgeordneter, als Landesminister und als Bundesminister. Richtig fies wird es noch, weil sich während einer so langen Karriere die Rechtslage immer mal wieder geändert hat. Zur Erinnerung: Ex-Finanzminister Hans Eichel hat mit der Berechnung seiner ähnlich gelagerten Ansprüche aus Landes- und Bundeszeiten jahrelang die Gerichte beschäftigt.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kommt nach dieser Rechnung allein aus der Ministerzeit auf 5320 Euro.
Und ab wann gibt’s das Geld? Das ist mittlerweile fast genauso wie bei der gesetzlichen Rentenkasse. Brüderle kann mit seinen 68 Jahren sofort in den Ruhestand gehen. Für den 40 Jahre alten Rösler gilt die Rente mit 67, für Leutheusser-Schnarrenberger – Jahrgang 1951 – wie für ihre Altersgenossen die Rente mit 65 Jahren und fünf Monaten, erklärt Steuerzahler-Experte Junker. Einziger Unterschied: Der Bezug ist schon ab 60 möglich, dann aber mit dem auch sonst üblichen Abschlag von 3,6 Prozent pro Jahr.
Abgeordneten-Pensionen. Sie bekommen im Alter für jedes Jahr im Bundestag 2,5 Prozent einer Diät (derzeit 8252 Euro), maximal 67,5 Prozent. Die jetzt ausscheidenden Minister, die allesamt parallel auch ein Mandat hatten, bekommen dieses Geld aber nicht noch einfach obendrauf, sondern es wird verrechnet, so Junker.
Übergangsgelder. Der Sprung ins normale Leben wird finanziell abgefedert: Minister bekommen mindestens sechs und maximal 24 Monate Übergangsgeld. In den ersten drei Monaten gibt es 100 Prozent der Bezüge, danach die Hälfte, erläutert der Experte. Allerdings werden sie ab dem zweiten Monat voll mit eventuellem neuen Einkommen verrechnet. Maximal möglich ist so ein Übergangsgeld von 190000 Euro – wenn jemand die vollen zwei Jahre keinen anderen Job findet. Abgeordnete bekommen 18 Monate Übergangsgeld.