Sieben Jahre Haft für Al-Kaida-Mitglied nach Terrordrohung

Mit einer Terrordrohung sorgte ein Al-Kaida-Mitglied 2010 bundesweit für Unruhe. Angeblich sollte im Bundestag ein Blutbad angerichtet werden. Nun wurde der Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Frankfurt/Main - Nach einer Attentatsdrohung gegen den Bundestag ist ein Mitglied des Terrornetzwerks Al-Kaida zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 25-Jährige zwei terroristischen Vereinigungen angehörte, nämlich Al-Kaida und der radikalislamistischen Organisation Al-Shabab. Zudem hatte er im November 2010 beim Bundeskriminalamt (BKA) angerufen und gedroht, ein Kommando von Al-Kaida und verbündeter Gruppen wolle möglicherweise den Sitz des Bundestages stürmen und ein Blutbad anrichten. Daraufhin waren die Sicherheitsvorkehrungen bundesweit stark erhöht worden.

Der Staatsschutzsenat wertete den Anruf beim BKA am Donnerstag als "Störung des öffentlichen Friedens". Dem Angeklagten, der von einem Internet-Café in Afghanistan aus in Deutschland angerufen hatte, sei es bewusst gewesen, dass dadurch Unruhe bei den Sicherheitskräften und in der Bevölkerung entstehen würde, sagte der Senatsvorsitzende. Neben seiner Mitgliedschaft in den islamistischen Vereinigungen in Afghanistan und Somalia wurde der früher in Wuppertal lebende Mann auch noch wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung verurteilt. Er hatte seinen Bruder aufgefordert, Supermärkte zu überfallen und die Beute den Organisationen zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbar nachdem das Gericht am Donnerstagvormittag das Strafmaß bekanntgegeben hatte, ließ sich der Mann in seine Zelle zurückbringen. Er war im Juni 2012 von Tansania nach Deutschland ausgeliefert worden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.