Sicherungsverwahrung: Zeitbombe im Gefängnis
Berlin - Die Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand: Europäische Richter haben Teile der Maßnahme bereits gekippt, weitere könnten folgen. 15 gefährliche Straftäter kamen deshalb schon frei.
Die Debatte um die Sicherungsverwahrung erhitzt die Gemüter. Werden gefährliche Straftäter bald trotz Sicherungsverwahrung freigelassen? Heute wollen Vertreter von Bund- und Länder-Justizministerien darüber beraten.
Was ist die Sicherungsverwahrung? Dabei bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung zu schützen. Seit 2004 kann die Sicherungsverwahrung auch nachträglich, zum Beispiel am letzten Tag vor der Entlassung, verhängt werden. Bis 1998 war die Sicherungsverwahrung außerdem auf zehn Jahre befristet. Dann hob der Gesetzgeber diese Befristung aber auf. Mit dem Ergebnis, dass die Sicherungsverwahrung für viele vor 1998 verurteilte Täter im Nachhinein rückwirkend auf unbestimmte Zeit verlängert wurde. Genau diese Entfristung verstößt aber gegen das Menschenrecht, urteilten die Richter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wieso verstößt das gegen Menschenrecht? „Niemand darf wegen eines Gesetzes verurteilt werden, das es zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch nicht gab“, begründeten die Straßburger Richter ihre Entscheidung – das so genannte „Rückwirkungsverbot“. Das heißt: Wer unter dem geltenden Recht von 1997 verurteilt wurde – mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung – auf den darf nicht im Nachhinein das Gesetz von 1998 angewendet werden.
Was bedeutet das? Das Urteil hatte dramatische Folgen: Mehrere Straftäter mussten bereits freigelassen werden. Für Aufregung sorgt zum Beispiel gerade ein 53-jähriger Sex-Täter. Er gilt als gefährlich, kam aber jetzt nach 30 Jahren wegen des Urteils frei. Der Mann zog nach Hamburg. Seine Ankunft dort sorgte für massive Proteste.
Bundesweit könnten mindestens 70 Täter freigelassen werden – übrigens alles Männer. Bisher sind bereits 15 gefährliche Täter wieder auf freiem Fuß. Sechs davon wurden laut „Frankfurter Rundschau“ in Hessen freigelassen. Viele weitere Anträge in anderen Bundesländern laufen. In Bayern sitzen 19 Menschen in Sicherungsverwahrung, alle in der JVA Straubing. Wie viele von ihnen freigelassen werden könnten, kann das bayerische Justizministerium aber nicht beziffern.
Wird die Sicherungsverwahrung jetzt neu geregelt? Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Sicherungsverwahrung nur noch erlauben, wenn sie bereits im Urteil verhängt wird oder dort zumindest diese Möglichkeit vorbehalten wird. Eine tatsächliche Verhängung „nachträglich“ soll nicht mehr möglich sein.
Dafür erntet sie aus der Union scharfe Kritik: „Sie will dieses wichtige Instrument ohne Not aufgeben“, sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Tatsächlich steht aber die nachträgliche Sicherungsverwahrung sowieso auf der Kippe. Am Europäischen Menschenrechts-Gerichtshof wird zurzeit auch darüber verhandelt. Justiz-Experten erwarten, dass Straßburg dann auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung kassiert. Die Folge: Auf einen Schlag könnten alle nachträglich Sicherheitsverwahrten in Deutschland freikommen. Das sind insgesamt fast 500 Menschen. Deshalb braucht es jetzt schnell ein neues Gesetz.
Was sind die Alternativen? Leutheusser-Schnarrenberger will erreichen, dass Richter die Möglichkeit zur Sicherungsverwahrung schon von Anfang an im Urteil festhalten. Außerdem ist sie für die elektronische Fußfessel. Die Fußfessel könnte zum Beispiel Alarm schlagen, wenn sich der Täter einem Kindergarten nähert. Das geht der Union aber nicht weit genug. Bundesinnenminister Thomas de Maizière plädiert für die so genannte „Sicherungsunterbringung“: also eine Art Gefängnis, das aber kein Gefängnis ist, sondern eher eine geschlossene Einrichtung für Sextäter.