Sicherheitsverwahrung: Gefängnis „light“

BERLIN - Nicht mehr im Gefängnis, sondern in neu gegründeten Anstalten sollen 65 Schwerstverbrecher nach dem Verbüßen ihrer Straße "verwahrt" werden. Darauf einigte sich die Koalition am Donnerstag.
Gefährliche Verbrecher sollen auch weiterhin nach Verbüßen ihrer Strafe in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Allerdings nicht mehr in Gefängnissen, sondern in Einrichtungen, die sich deutlich von einem Knast unterscheiden. Darauf haben sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) nach langem Streit geeinigt.
In den neu zu gründenden Anstalten sollen psychisch kranke Täter therapiert werden. Ein externer Gutachter wird alle 18 Monate überprüfen, ob eine Entlassung verantwortbar ist. Angeordnet werden muss die „haftähnliche“ Unterbringung durch eine Zivilkammer des Landgerichts mit drei Berufsrichtern.
Es geht um rund 65 verurteilte Schwerstverbrecher. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wären sie jetzt aus der Sicherheitsverwahrung freigekommen. Die bisherige Praxis war für ungesetzlich erklärt worden.
Für zwei in der vergangenen Woche entlassenen Straftäter kommt die Einigung allerdings zu spät. Sie können nicht mehr in Gewahrsam genommen werden.
Die FDP hatte darauf gesetzt, gefährliche Verbrecher nach ihrer Entlassung mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Für die Union war das unpraktikabel und zu wenig. Bayerns Justizministerin Beate Merk giftet noch nach. Bevor die Einigung am Donnerstag gemeinsam in Berlin von Leutheusser-Schnarrenberger und de Maizière verkündet wurde, erklärte sie schon: „Ich widerspreche dezidiert der Einigung. Ich werde nicht zustimmen, solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle auch im künftigen Recht erfasst sind.“ Merk fürchtet Lücken in der neuen Regelung. Straftäter, deren Gefährlichkeit erst im Laufe der Haft erkennbar wird, könnten durch das neue Raster fallen.