Sicherheitsrisiken durch 5G-Standard

Der neue Mobilfunkstandard 5G birgt nach Einschätzung von Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß Risiken für die Innere Sicherheit. "Das Problem sind die Verschlüsselungsmöglichkeiten durch 5G", sagte Voß der Deutschen Presse-Agentur.
dpa |
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Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit sogenannter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher sind, soll das bei Gesprächen im 5G-Netz generell der Fall sein.
Hauke-Christian Dittrich/dpa Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit sogenannter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher sind, soll das bei Gesprächen im 5G-Netz generell der Fall sein.

Hamburg - Der neue Mobilfunkstandard 5G birgt nach Einschätzung von Hamburgs Verfassungsschutzchef Torsten Voß Risiken für die Innere Sicherheit. "Das Problem sind die Verschlüsselungsmöglichkeiten durch 5G", sagte Voß der Deutschen Presse-Agentur.

Diese würden "natürlich auch Extremisten und Terroristen für ihre Kommunikation ausnutzen". Während derzeit nur bestimmte Messenger-Apps mit sogenannter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung abhörsicher seien, sei das bei Gesprächen im 5G-Netz generell der Fall. Das sei gut für den Datenschutz, aber ein "enormes Problem" für die Sicherheitsbehörden. Das neue Netz soll 2020 an den Start gehen.

Voß, der den für den Verfassungsschutz zuständigen Arbeitskreis 4 der Innenministerkonferenz leitet, sprach sich für eine "technische Zugriffsmöglichkeit" aus, über die Behörden bei "begründeten Anlässen wie zum Beispiel Terrorverdacht" und mit Zustimmung der zuständigen G10-Kommission des Bundestages Telefongespräche abhören könnten. Er sei jedoch skeptisch, ob die Hersteller den Sicherheitsbehörden auf den Geräten eine solche Hintertür offen lassen würden.

Umso wichtiger sei für die Sicherheitsbehörden die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Dabei werden sogenannte Trojaner auf Handys eingesetzt, um Gespräche abzuhören, bevor diese verschlüsselt über das Netz übertragen werden. Dem Verfassungsschutz in Bayern sei dies durch ein entsprechendes Landesgesetz bereits möglich, sagte Voß. In anderen Ländern - auch in Hamburg - fehlten hingegen solche Regelungen. Der Verfassungsschutz müsse aber mit der technischen Entwicklung und mit den Gegnern unserer Demokratie, die diese Technik nutzen, mithalten.

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