Sexuelle Belästigung unter Strafe stellen?

Aus Sicht Sachens und Bayerns geht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung nicht weit genug.
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Bayerns Justizminister Winfried Bausback und sein sächsischer Kollege fordern noch härtere Strafen für sexuelle Belästigung.
dpa Bayerns Justizminister Winfried Bausback und sein sächsischer Kollege fordern noch härtere Strafen für sexuelle Belästigung.

Aus Sicht Sachens und Bayerns geht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung nicht weit genug.

Dresden - Bayern und Sachsen machen sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts stark. Im Kern geht es den beiden Freistaaten darum, sexuelle Belästigungen wie den Griff ans Gesäß oder die Brust bei Frauen als Straftatbestand zu definieren. Die bisherigen Vorschläge des Bundes gingen nicht weit genug, erklärten der sächsische Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Winfried Bausback (CSU) am Montag nach einem Treffen in Dresden.

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung. Er soll in dieser Woche im Rechtsausschuss des Bundesrates beraten werden.

 

Änderungsantrag wird vorbereitet

 

"Die Opfer sind auch in diesen Fällen in ihrer Persönlichkeits- und Intimsphäre häufig erheblich und nachhaltig verletzt", sagte Bausback. Gemkow erklärte: "Es kann nicht angehen, dass solche Verletzungen des Intimbereichs weiterhin straffrei sind oder bestenfalls als Beleidigung geahndet werden können." Es widerspreche auch dem Gerechtigkeitsgefühl, wenn solche "demütigenden und entehrenden Angriffe" nicht verfolgt werden können, bemerkte Gemkow.

In der Silvesternacht war es in Köln und anderswo massenhaft zu solchen Vorkommnissen gekommen. Sachsen und Bayern wollen nun gemeinsam einen Änderungsantrag im Rechtsausschuss des Bundesrates stellen. Demnach sollen auf Antrag des Opfers sexuell motivierte Körperberührungen künftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

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