Sexualstraftäter-Daten: Internet-Pranger in der Kritik

Der Vorstoß zur Einrichtung eines Internet-Prangers für freigelassene Sexualstraftäter stößt auf breite Kritik. Ein solcher war von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und mehreren Unions-Politikern vorgeschlagen worden.
von  Abendzeitung
Der Vorstoß für einen Internet-Pranger stößt auf breite Kritik
Der Vorstoß für einen Internet-Pranger stößt auf breite Kritik © dpa

BERLIN - Der Vorstoß zur Einrichtung eines Internet-Prangers für freigelassene Sexualstraftäter stößt auf breite Kritik. Ein solcher war von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und mehreren Unions-Politikern vorgeschlagen worden.

Ein solcher von Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und mehreren Unions-Politikern vorgeschlagener Online-Aushang sei „kein gangbarer Weg“, sagte ein Sprecher von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Montag in Berlin. Dies sei verfassungsrechtlich problematisch. Schließlich gehe es darum, vernünftige Lösungen zu finden und nicht die Ängste der Bürger zu schüren.

Auch in Fachkreisen stößt die Idee eines Online-Verzeichnisses für Straftäter auf Ablehnung. „Der Pranger war ein Instrument des Mittelalters und hat mit den modernen rechtsstaatlichen Normen nichts zu tun“, sagte Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg. Die GdP ist mit 170 000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der deutschen Polizisten. Die Idee eines Internet-Prangers war von Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der kleineren Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), gekommen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, lehnt den Vorstoß ebenfalls ab. Solche Veröffentlichungen im Internet widersprächen „dem Resozialisierungsgedanken“ und würden die Frage nach dem Schutz der im Internet veröffentlichten Straftäter aufwerfen, sagte eine Sprecherin von Schaar. Insofern sei die Idee „nicht zu Ende gedacht“.

Ähnlich äußerte sich die Innenexpertin der Linken, Petra Pau. Eine solche Einrichtung leiste der Lynchjustiz Vorschub. Zudem sei der Vorschlag „rechtswidrig“ und stamme geistig aus dem Mittelalter. Auch der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) lehnte die Schaffung eines Internet-Prangers ab. Er fürchte Fälle von Lynchjustiz wie in den USA, sagte der CDU-Politiker.

Unterstützung erhielt der Vorschlag indes vom CSU-Innenexperten Norbert Geis. „Zusätzlich zur Sicherungsverwahrung muss darüber nachgedacht werden, die Bevölkerung besser zu schützen. Dazu kann auch ein Hinweis im Internet über den Wohnort von gefährlichen und noch immer frei herumlaufenden Sexverbrechern zählen“, sagte Geis. Auch der CDU-Innenpolitiker Reinhard Grindel hält den Online-Pranger zumindestens für bedenkenswert: „Ich wäre dafür zu prüfen, ob das rechtlich machbar ist.“

Die Diskussion über entlassende Schwerkriminelle war an der nachträglichen Sicherungsverwahrung entbrannt. Die Regelung, nach der gefährliche Kriminelle auch nachträglich länger eingesperrt werden konnten, wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig gerügt. Während die CDU die Sicherungsverwahrung beibehalten oder umgestalten möchte, plant das FDP-geführte Bundesjustizministerium die Abschaffung. Als Ersatz wird auch die elektronische Fußfessel diskutiert.

ddp

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