Seit 2015 ist die Hälfte der Abschiebungen gescheitert

Viele Menschen suchen in Deutschland Asyl - doch längst nicht alle erhalten Schutz. Zahlreiche Migranten müssten das Land eigentlich wieder verlassen. Aber Abschiebungen scheitern aus den unterschiedlichsten Gründen.
dpa |
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Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster während einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.
Daniel Maurer/Archiv/dpa Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport in Rheinmünster während einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug.

Berlin - Die Zahl gescheiterter Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern ist seit 2015 deutlich gestiegen. Insgesamt waren in den vier Jahren nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung knapp 188.000 Rückführungen geplant, etwa die Hälfte davon scheiterte aber oder wurde abgesagt.

Das zeigten die Antworten der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP und Antworten des Bundesinnenministeriums auf eine "Bild"-Anfrage, hieß es.

Aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, geht hervor, dass 2015 insgesamt 19.258 Rückführungen scheiterten und 2016 dann 20.923. 2017 scheiterten 22.775 Abschiebungen und im vergangenen Jahr 30.902. Das sind unterm Strich 93.858 Abschiebungen. Vor allem die Abschiebebilanz für 2018 ist negativ. Das Bundesinnenministerium erklärte dazu: "Damit hat erstmals die Summe der gescheiterten Rückführungsversuche die Summe der erfolgreich durchgeführten überschritten."

Die Gründe für das Scheitern sind unterschiedlich. Die überwiegende Zahl der Rückführungen seit 2015 scheiterte "vor der Übergabe an die Bundespolizei". In vielen Fällen wurde die Abschiebung schon "im Vorfeld" wieder storniert. Warum, das bleibt bei der Antwort des Bundesinnenministeriums offen. Ein Grund könnte zum Beispiel sein, dass sich Betroffene juristisch wehren - was übrigens auch nach der Übergabe an die Bundespolizei vorkommt. In manchen Fällen verweigerten auch die Luftfahrtgesellschaft oder der Pilot die Beförderung.

FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte "Bild": "Um zu verhindern, dass Ausreisepflichtige vor einer Abschiebung einfach untertauchen können, müssen wir auch Gesetze ändern. Abgelehnte Asylbewerber, die nicht mit den Behörden kooperieren, müssen grundsätzlich in zentralen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden." Zudem müsse Schluss sein mit dem "Kompetenzchaos" zwischen Bund und Ländern. "Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bund eigene Ausreisezentren errichtet."

Innenminister Horst Seehofer (CSU) plant ein sogenanntes "Geordnete-Rückkehr-Gesetz", das Abschiebungen erleichtern soll. Unter anderem soll damit die Vorbereitungshaft vor Abschiebungen für Gefährder, Terrorverdächtige und Identitätstäuscher ausgeweitet werden. Für Straftäter, die nicht abgeschoben werden können, sind elektronische Fußfesseln, räumliche Beschränkungen und Meldepflichten geplant. Im April will er es im Kabinett vorgelegen. "Der Rechtsstaat muss sich hier durchsetzen", sagte Seehofer am Donnerstag in Berlin.

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