Schweizer wollen NRW-Steuerbeamte vernehmen

Die Schweizer Justiz hat Deutschland um konkrete Ermittlungen gegen die drei nordrhein-westfälischen Steuerbeamten gebeten, gegen die sie bereits Haftbefehle erlassen hat.
dpa |
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Düsseldorf - So wird in dem Rechtshilfeersuchen darum gebeten, die Beamten zu den Tatvorwürfen zu vernehmen. Das sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Montag der Nachrichtenagentur dpa. Die Haftbefehle seien dem Ersuchen als Anlagen beigefügt gewesen.

"Wir sind seit 2010 der Auffassung, dass im Rahmen des Datenankaufs deutsche Strafgesetze nicht verletzt wurden. Daran hat sich nichts geändert", sagte der Sprecher. Die deutsche Justiz kann nur ermitteln, wenn ein Anfangsverdacht der Verletzung deutscher Strafgesetze vorliegt. Die Behörde habe das Rechtshilfeersuchen an das zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Dort wollte man sich zunächst nicht dazu äußern.

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