Schweizer Staatsanwalt vernimmt weiteren NSU-Zeugen
München/Bern - Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft soll er die Pistole einem weiteren Schweizer Staatsbürger verkauft haben, der sie wiederum nach Deutschland geschmuggelt haben soll. Der erste Schweizer Zeuge hat seine Beteiligung bei der Beschaffung der Waffe allerdings bestritten.
Die Schweizer Ermittlungsbehörde hat die Vernehmung der beiden Männer auf Ersuchen des Oberlandesgerichts München übernommen. Beide waren zum NSU-Prozess geladen, jedoch nicht erschienen. Die Vernehmung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Rathaus der Stadt Thun statt. Mehrere Verteidiger von NSU-Angeklagten, Anwälte von NSU-Opfern und ein Vertreter der Bundesanwaltschaft nehmen daran teil.