Schröder verzichtet im Streit um Büro auf weitere Klage

Vor rund drei Jahren wurde Altbundeskanzler Gerhard Schröders Büro im Bundestag stillgelegt. Ob das rechtens war, wird ungeklärt bleiben.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Schröders Anspruch auf ein Bundestagsbüro. (Archivbild) © Christoph Soeder/dpa
Berlin/Hannover

Altbundeskanzler Gerhard Schröder verzichtet im Streit um ein eigenes Büro im Deutschen Bundestag auf eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Sein Anwalt Prof. Michael Nagel teilte auf Anfrage mit, dass der 81-Jährige "aus gesundheitlichen Gründen" nicht mehr das Gericht in Karlsruhe anrufen werde. Nagel betonte, dass die Frage, ob dem SPD-Politiker ein Büro zustehe oder nicht, weiterhin "offen und umstritten" bleibe. Zuvor hatte das Portal "Table.Briefings" über Schröder Verzicht berichtet.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, das Büro stillzulegen. Schröder nehme keine Verpflichtungen im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahr, hieß es zur Begründung. 

Der Altkanzler klagte dagegen vor den Verwaltungsgerichten. Am vorigen Donnerstag entschied das Bundesverwaltungsgericht in dritter Instanz, dass er damit nicht an der richtigen Adresse war: Ob Schröder ein staatlich finanziertes Büro samt Mitarbeitern zustehe, könne alleine das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klären.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.