Schreiber-Prozess geht in eine neue Runde
Augsburg - Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwies das Verfahren zurück nach Augsburg an eine andere Kammer.
Um den Vorwurf der Steuerhinterziehung geht es aber nicht noch einmal. Es gilt als erwiesen, dass die Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre zwischen 1988 und 1993 umgerechnet rund 7,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen hat. Die Kammer muss allerdings klären, ob Schreiber während der Tatzeit in Kanada lebte oder in Deutschland. Aus Sicht von Schreibers Anwälten sind die kanadischen Behörden zuständig für die Steuerhinterziehung. Da sie nie in dieser Richtung ermittelt hätten, seien die Taten verjährt.
Auch die Staatsanwaltschaft war mit ihrem Einspruch erfolgreich: Deswegen muss sich der 78-Jährige erneut mit dem Vorwurf der Bestechung des Ex-Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls (CSU) auseinandersetzen. Die Richter untersuchen, ob er tatsächlich verjährt ist, wie es 2010 von der Kammer angenommen worden war.
Die Richter gingen damals davon aus, dass eine Bestechung dann endet, wenn der Bestochene aus dem Amt scheidet. Dies war bei Pfahls 1992 der Fall und das Delikt damit zehn Jahre später verjährt. Der Vorsitzende BGH-Richter erklärte diese Auffassung für überholt. Entscheidend sei, wann das letzte Geld geflossen sei.
Schreiber sitzt derzeit nicht im Gefängnis, sondern ist aus gesundheitlichen Gründen unter Hausarrest im oberbayerischen Kaufering. Weil lange unklar war, wie es um seine Gesundheit steht, wurde der Prozess zunächst immer wieder verschoben. Ursprünglich sollte er im April losgehen.
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