Scholz pocht auf Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung

Geringverdiener sollen sich künftig auf eine Grundrente verlassen können. Vorher gilt es in der Koalition aber noch eine Frage zu lösen: Sollte es für die Grundrente eine Prüfung der Bedürftigkeit geben?
dpa |
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Sollte es vor der Gewährung der geplanten Grundrente für Geringverdiener eine Bedürftigkeitsprüfung geben?
Karl-Josef Hildenbrand/dpa Sollte es vor der Gewährung der geplanten Grundrente für Geringverdiener eine Bedürftigkeitsprüfung geben?

Berlin - Bundesfinanzminister Olaf Scholz lehnt eine Bedürftigkeitsprüfung bei der geplanten Grundrente für Geringverdiener ab.

"Der SPD-Vorschlag zur Grundrente verzichtet ganz bewusst auf die Bedürftigkeitsprüfung, damit sich niemand davon abschrecken lässt, sie zu beantragen", sagte der Sozialdemokrat der "Rheinischen Post". "Im Streit mit CDU und CSU, die auf der Bedürftigkeitsprüfung bestehen, geht es doch um die Frage: Bekommen nur 100.000 Menschen die Grundrente - oder drei bis vier Millionen?"

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) will bei der Grundrente auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten - die aber im Koalitionsvertrag genannt ist. Sein Plan sieht automatische Renten-Zuschläge für Geringverdiener vor, die mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben. Auch Teilzeitarbeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten zählen. Wer dann weniger als 896 Euro Rente hat, bekäme bis zu 447 Euro monatlich als Zuschlag. Dies kann rund fünf Milliarden Euro im Jahr kosten.

CDU-Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte gesagt, für die Union sei die Prüfung der Bedürftigkeit eine Frage der Gerechtigkeit.

Scholz lehnte auch den Kompromissvorschlag von Unionsseite ab, eine Bedürftigkeitsprüfung einzuführen, dabei aber selbst genutztes Wohneigentum außen vor zu lassen. "Wir halten nichts von einem Modell, bei dem am Ende gerade mal 100.000 profitieren. Das sorgt nur für Enttäuschung und wäre keine Grundrente", sagte Scholz. "Eine Grundrente, die nur 100.000 Menschen bekommen, ist keine Grundrente", betonte er. Er verteidigte auch, dass Teilzeitbeschäftigte nach 35 Beitragsjahren ebenso Anspruch auf die Grundrente erhalten sollen. "Viele Frauen haben oft Teilzeit gearbeitet, weil sie Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben. Wenn die hören, dass sie die Grundrente nicht bekommen sollen, ist das ungerecht."

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