Schluss mit der Diskriminierung von Nicht-EUlern
Das Bundesverfassungsgericht hat die bayerische Regelung zum Landeserziehungsgeld gekippt. Dass Nicht-EU-Bürger ausgeschlossen würden, sei verfassungswidrig, denn es verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Karlsruhe - In Bayern darf Nicht-EU-Bürgern das Landeserziehungsgeld nicht generell versagt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die geltende Regelung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.
Der Freistaat müsse bis 31. August 2012 eine Neuregelung erlassen. Im Ausgangsverfahren hatte eine Polin geklagt, die seit 1984 in Bayern wohnt. Das Sozialgericht München hatte das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Bayern führte 1989 das Landeserziehungsgeld ein, das im Anschluss an den Bezug des Bundeserziehungsgeldes gewährt wird. Es soll Eltern ermöglichen, über einen längeren Zeitraum Elternzeit zu nehmen und ihre Kinder selbst zu betreuen.
Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat laut Gesetz aber nur, „wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzt“.